Antrag S/2011-030

Antragsnummer: 
S/2011-030
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
GB Inneres
Antragstitel: 
Änderung der Beitragsordnung in § 2
Antrag: 

Der Studentenrat möge zum 01.10.2011 folgende Änderung von § 2 der
Beitragsordnung der Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

§ 2 (1)
Der Beitrag beträgt 145,00 Euro und ist für folgende Zwecke bestimmt:
1. Für den StuRa 3,70 Euro
2. Für die Fachschaften 0,90 Euro
3. Für das Semesterticket 140,40 Euro
§ 2 (2)
Der StuRa zahlt aus der Summe der für ihn bestimmten Mittel jeder
Fachschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro.
§ 2 (3)
Die Regelungen derŸŸ §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 2 S. 2 der Finanzordnung
bleiben unberührt.

Begründung:
Die Einnahmen der Studentenschaft entstehen hauptsächlich aus
Mitgliedsbeiträgen ihrer Mitglieder (etwa 255000 Euro). Sonstige
Einnahmequellen spielen in der Gesamtsumme kaum eine Rolle, deren Anteil
beträgt weniger als vier Prozent (rund 10000 Euro).
Die Studentenschaft wird für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 ca. 30000
Euro an Eigenkapital abbauen. Da für das kommende Wirtschaftsjahr durch
Ereignisse wie beispielsweise der erneuten Novellierung des sächsischen
Hochschulgesetzes wieder mit einer hohen Aktivität des Studentenrates zu
rechnen ist, muss für nächsten Wirtschaftsjahre mit einem
fortschreitenden Abbau der Rücklagen gerechnet werden. Für das
Wirtschaftsjahr 2011/2012 liegt die Entnahme bei ca. 40000 Euro. Setzt
sich dieser Trend fort, so wird die Studentenschaft spätestens 2013 ihre
Rücklagen vollständig abgebaut haben. Da regelmäßige finanzielle
Verbindlichkeiten zuerst bedient werden müssen, wird die Studentenschaft
bei Annahme von konstanten Einnahmen ihre Aktivität spätestens ab diesen
Zeitpunkt stark einschränken müssen.
Ein vollständiger Abbau der Rücklagen hat aber auch weiterführende
Folgen. Die Studentenschaft geht bei der Rückerstattung von
Semestertickets gegenüber den Verkehrsunternehmen zu Gunsten des
Antragstellers in Vorleistung. Für die Realisierung der Rückerstattungen
sollten daher etwa 70000 Euro an Durchlaufmitteln in Form von Rücklagen
vorrätig gehalten werden. Somit ist nach aktuellem Stand bereits ab 2012
mit Einschränkungen in der Rückerstattung zu rechnen.
Weiterhin wurde in den letzten Jahren von Fachschaften mehrfach der
Wunsch an den Studentenrat herangetragen, mehr Mittel zur Verfügung zu
bekommen. Um vor allem kleineren Fachschaften zukünftig mit einer
solideren finanziellen Grundlage auszustatten, empfehle ich die Erhöhung
des Sockelbetrages von 130 Euro auf 500 Euro.
In diesem Änderungsantrag wurde die Erhöhung des Semestertickets durch
den SPNV-Vertrag von 33,90 Euro auf 34,80 Euro zum Wintersemester
2011/2012 berücksichtigt.
Ich beantrage die Erhöhung des Beitrages für den StuRa um 1,00 Euro auf
3,70 Euro und die Erhöhung des Beitrages für das Semesterticket um 0,90
Euro auf 140,40 Euro. Daraus resultiert ein Gesamtbeitrag in Höhe von
145,00 Euro pro Semester.
Bei der Annahme von 33000 Beitragszahlungen pro Semester ergibt sich
eine Mehreinnahme von 66000 € pro Jahr, wovon 16280 Euro zur
Finanzierung der Erhöhung des Sockelbetrages und 49720 Euro im Haushalt
der Studentenschaft verwendet werden. Für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
steht die Hälfte der Beträge zur Verfügung.

Anmerkung:
Immatrikulationsbeginn für das Wintersemester 2011/2012 ist der 01.06.11

Beschlussdatum: 
28. April 2011
Status: 
abgelehnt