Antrag S/2011-053

Antragsnummer: 
S/2011-053
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Mirijam Dettling, Domenique Last
Antragstitel: 
Teilweise Umsetzung der POT81 Forderungen
Antrag: 

Der Stura möge beschließen, das Referat Lehre und Studium mit der Um- bzw. Durchsetzung folgender Forderungen aus dem POT81-Katalog und sich hieraus ergebenden Aufgaben zu beauftragen:

1.) Individuelle Schwerpunktsetzung im Studium:

Das Referat setzt sich für eine Reduzierung der Pflichtveranstaltungen ein. Die hierdurch gewonnenen Kapazitäten im Studienablauf sollen durch frei gewählte Studieninhalte außerhalb des fakultätseigenen Lehrangebots genutzt und auf das eigene Studium angerechnet werden können.

2.) Einrichtung von Fachstudienkommissionen:

Studiengangskommissionen sind künftig für jeden Studiengang einzuberufen. Diese haben regelmäßig zu tagen.

3.) Aufgaben der Studienkommissionen:

Die Studienkommissionen haben in regelmäßigen Abständen die Studierbarkeit der Studiengänge zu überprüfen.

4.) Zusammensetzung der Studienkommissionen:

Die Bestellung der StuKo-Mitglieder hat einheitlich zu erfolgen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob und dass die studentischen Mitglieder von dem zuständigen Fachschaftsrat vorgeschlagen wurden.

5.) Reduzierung der Prüfungslast:

Das Referat setzt sich für eine Reduzierung der Prüfungslast ein. In Zusammenarbeit mit den Fachschaftsräten soll darauf hingewirkt werden, dass Module künftig mit einer Prüfung abschließen. Dabei ist der Gebrauch von alternativen Leistungsnachweisen zu berücksichtigen.

6.) Teilnahmevoraussetzung:

Die Zulässigkeit der Teilnahme an einem Modul soll künftig ausschließlich an der Qualifikation des Studierenden festgemacht werden. Das Referat bemüht sich in Zusammenarbeit mit den Fachschaftsräten um eine entsprechende Änderung in den Modulbeschreibungen.

7.) Wiederholung von bestandenen (Modul-)Prüfungen:

Das Referat setzt sich in Zusammenarbeit mit den Fachschaftsräten dafür ein, dass künftig Prüfungen innerhalb eines Moduls wiederholt werden können, auch wenn das Modul ansich bestanden wurde.

8.) Einschreibefristen für Prüfungen:

Die An- und Abmeldung von schriftlichen Prüfungen soll von Semesterbeginn bis zum Tag der Prüfung erfolgen können. Die Abmeldung von mündlichen Prüfungen soll bis zu drei Werktage vor dem Prüfungstermin möglich sein können. Eine Abmeldung sowohl von der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung kann innerhalb der genannten Zeiträume unbegründet und somit ohne Erbringen der von Nachweisen erfolgen.

9.) Einrichtung eines Profilsemesters:

Das Referat erarbeitet einen Vorschlag zur Einführung eines einheitlichen Profilsemesters. Dieses Profilsemester soll nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Den Studierenden soll hier die Möglichkeit gegeben werden, den Studiengang kennenzulernen, indem grundlegende Lehrveranstaltungen besucht und erste Prüfungen abgelegt werden. Das Referat geht auf die Universitätsleitung sowie die Universitätsverwaltung zu, um die Umsetzung eines Profilsemesters zu erörtern.

Beschlussdatum: 
26. Mai 2011
Status: 
angenommen