Antrag S/2011-123

Antragsnummer: 
S/2011-123
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Antragstitel: 
Änderung der Wahlordnung - Aufhebung des Quotenproporzes der FSR-Sitze
Antrag: 

Der Studentenrat möge die Aufhebung Quotierung der FSR-Sitzverteilung aufheben. Ferner möge er dies durch Neufassung des des $ 14 Wahlordnung der Studentenschaft beschließen.

vorgeschlagene Neufassung;

 

§ 14 Feststellung des Wahlergebnisses

(1) Der Wahlausschuss hat die von den Abstimmungsausschüssen getroffenen Entscheidungen über die Gültigkeit von Stimmzetteln und Stimmen zu überprüfen und gegebenenfalls das Ergebnis der Zählung zu berichtigen.

Er stellt die Ergebnisse fest. Er stellt weiter die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, die Zahl der ungültigen Stimmen und die Anzahl der gültigen Stimmen je Bewerberin und die damit gewählten Bewerberinnen und die Reihenfolge der Ersatzvertreter fest.

(2) Die Wahlleiterin gibt das festgestellte Wahlergebnis spätestens sieben Arbeitstage nach Abschluss der Wahl auf den Internetseiten des Studentenrats bekannt. Sie hat es von Amts wegen zu berichtigen, wenn innerhalb von vier Monaten nach Feststellung Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten bekannt werden.

(3) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Sitze im Fachschaftsrat werden entsprechend der auf die Bewerberinnen entfallenen Stimmen in absteigender Reihenfolge verteilt.

(4) Entfällt auf mehrere Bewerberinnen die gleiche Stimmenanzahl, so entscheidet der Wahlausschuss in einem zu protokollierenden Verfahren durch das Los über die Reihung der Bewerberinnen. Zuvor sind die strittigen Stimmen erneut auszuzählen. Auf das Verfahren nach Satz 1 und 2 kann verzichtet werden, wenn alle betreffenden Bewerberinnen einen Sitz im Fachschaftsrat erhalten. Die Entscheidung des Loses ist nicht anfechtbar.

(5) Gibt es mehrere Bewerberinnen mit mindestens einer Stimme als Sitze vorhanden sind, so sind die nicht gewählten Bewerberinnen in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmanzahl Ersatzvertreter.

Beschlussdatum: 
22. März 2012
Status: 
abgelehnt