Antrag S/2012-033b

Antragsnummer: 
S/2012-033b
Antragstyp: 
Satzungsänderung
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Grundordnungsänderung (Projekte)
Antrag: 

Der StuRa möge die Änderung der Grundordnung, namentlich Einfügung eines § 28b
(Projekte) nach unten angeführtem Vorschlag, beschließen. Weiterhin möge der StuRa beschließen,
die Geschäftsordnung im § 10 gemäß Vorschlag anzupassen.
 

§ 28b GrO (Projekte des Studentenrates)

  1. Ein Projekt des Studentenrates (StuRa-Projekt) ist ein vom Studentenratsplenum beschlosse­nes einmaliges Vorhaben. Ein StuRa-Projekt übernimmt außerordentliche Aufgaben, die von der Struktur des StuRa nicht oder nur unzureichend abgebildet werden können.

  2. Bei der Einrichtung ist das Ziel des Projekts zu benennen.

  3. Ein StuRa-Projekt ist befristet, kann aber verlängert werden. Bei absehbarer Langfristigkeit soll die Integration der Aufgaben in die Struktur des StuRa geprüft werden.

  4. Ein StuRa-Projekt ist einer Geschäftsführerin zugeordnet.

  5. Es ist eine Projektsprecherin zu benennen, welche das Projekt gegenüber dem StuRa vertritt und Ansprechpartnerin ist. Weitere Projektmitarbeiterinnen sind ebenfalls zu benennen.

  6. Die Zahl der Mitarbeiterinnen eines StuRa-Projekts kann begrenzt werden.

  7. Insbesondere zum Abschluss des Projektes muss dem StuRa über die Arbeit der Projekt­gruppe berichtet werden. In dem Bericht sind ebenfalls die aufgewandten Mittel aufzufüh­ren.

  8. Änderungen an Beschlüssen zu StuRa-Projekten werden abweichend von § 20, Absatz 3 stets mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn sie ausschließlich Antragsbestandteile nach den Punkten (3), (5) oder (6) betreffen.

 

§ 10 GO (neu, neuer Satz 4)

§ 10 GO (alt)

(2) Alle Anträge nach Abs. 1 sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen der Antragstellerin, den Antragstext und gegebenenfalls eine Begründung. Anträge mit dem Ziel eine Finanzwirksamkeit für den StuRa zu entfalten, müssen zusätzlich eine Finanzaufstellung enthalten. Anträge auf Einrichtung oder Änderung eines StuRa-Projektes müssen insbesondere die Namen die Projektsprecherin und der Mitarbeiterinnen enthalten.

(2) Alle Anträge nach Abs. 1 sind schriftlich zu stellen. Sie enthalten den Namen der Antragstellerin, den Antragstext und gegebenenfalls eine Begründung. Anträge mit dem Ziel eine Finanzwirksamkeit für den StuRa zu entfalten, müssen zusätzlich eine Finanzaufstellung enthalten.

 

 

Beschlussdatum: 
24. Mai 2012
Status: 
angenommen