Antrag S/2012-051

Antragsnummer: 
S/2012-051
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Andreas Spranger
Referat/Organisation: 
Geschäftsführer Hochschulpolitik
Antragstitel: 
Rechtsprüfung und eventuelle Klagen
Antrag: 

Andreas Spranger beantragt 25000€ für die Rechtsprüfung und eventuelle Klagen gegen das neue Sächsische Hochschulfeiheitsgesetz.

Begründung:
Die bisherige Gesetzesnovelle ist im Eilverfahren von statten gegangen, und macht sich u.a. durch eine fehlende Anhörung der Betroffenen angreifbar. Dies gilt es zu überprüfen. Falls dem stattgegeben wird ist auch von einer möglichen Klage nicht abzusehen, sodass wir vielleicht das Gesetz und die vorgesehene Austrittsmöglichkeit wenigstens heraus zögern wenn nicht sogar stoppen können.

Änderungsantrag von Christian Soyk: „Der StuRa TU Dresden beauftragt die Geschäftsführung einen Gutachter zu konsultieren, der die Aussicht auf Klagemöglichkeiten gegen das Inkrafttreten der Novellierung des SächsHSFG überprüft. Die Gutachter sind dem StuRa vorzustellen. Eventuell auflaufende Kosten sind dem StuRa auf der nächstmöglichen Sitzung vorzustellen. Eventuell vorher entstehende Kosten werden von der Geschäftsführung beschlossen.“

Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.

Abstimmung: Der so geänderte Antrag wird ohne Gegenrede angenommen.

Beschlussdatum: 
27. September 2012
Status: 
geändert angenommen