Antrag S/2014-027

Antragsnummer: 
S/2014-027
Antragstyp: 
normaler Antrag
AntragsstellerIn: 
Joachim Püschel
Antragstitel: 
AE-Berechtigung der studentischen quix-Mitglieder
Antrag: 

Es geht grundsätzlich um die AEBerechtigung der Studentischen quix-Mitglieder und des Koordinators sofern er Student ist. Dazu sind zwei Wege denkbar, entweder die Schaffung eines Projekts quix (a) oder die generelle Verankerung in den Ordnungen (b).

a) Der StuRa möge beschließen, ein Projekt namens stud-quix einzurichten (um Namensverwechslung mit dem Mutterprojekt der TU zu vermeiden -- der Name ist äußerst vorläufig). Ihm sollen die Studentischen quix-
Mitglieder und der Koordinator angehören, sofern er selbst Student ist, also maximal sechs Menschen. (Außerdem müssen alle berechtigten Personen Mitglieder der Verfassten Studentenschaft der TU Dresden sein.) Das Projekt soll ab 1. April 2014 zunächst für ein Jahr laufen und zum Zwecke haben, den obigen Personen die Mitarbeit in den möglicherweise intensiven und langen Antragsbegutachtungssitzungen (siehe InfoTOP) einerseits und die Nutzung der StuRa-Infrastruktur andererseits (insbesondere Drucker und Werbemöglichkeiten) zu ermöglichen.
Sollten höhere Kosten, z. B. professioneller Druck auftreten, so wird ein regulärer Finanzantrag an den StuRa gestellt. Der zugehörige GF soll der GF Inneres sein, der Projektsprecher soll der quix-Koordinator sein.
b) Der StuRa möge beschließen, die AE-Ordnung wie folgt zu ändern:
Füge in § 2 Abs. 1 (ganz unten) hinzu: "8. Die Studentischen Mitglieder und der Koordinator des quix-Projekts, sofern er selbst Student ist."
Füge in § 4 Abs 3a neu hinzu: "Die Studentischen Mitglieder des quix-Projekts und dessen Koordinator sind wie Referentinnen zu behandeln."

ÄA: Streiche im Antragstext ",also maximal sechs Menschen." und alles ab b)

Beschlussdatum: 
24. April 2014
Status: 
geändert angenommen