Der Studierendenrat ermöglicht jedem Studierenden die Nutzung den öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzügen) zu einem vergünstigten Preis. Mit der Rückmeldung hast du in der Regel dein Ticket schon bezahlt, sodass du es im Semester nutzen kannst.
Das Semesterticket wird als elektronischer Barcode ausgegeben. Dieser Barcode ist bei einer Kontrolle zusammen mit einem Personaldokument als Fahrausweis gültig. Du kannst den Barcode beispielsweise in die Apps Apple Wallet bzw. Google Wallet exportieren und habt diese damit offline verfügbar. Auch ein Download als .pkpass-Datei, die in andere Apps importiert werden kann (bspw. Passandroid) ist möglich.
Das Deutschlandsemesterticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt überall, wo auch das Deutschlandticket gilt. Du bist damit also deutschlandweit im Stadt- und Regionalverkehr in Bussen, Straßenbahnen, Fähren und in den Zügen des Regionalverkehrs mobil.
Die genauen Tarifbestimmungen zur Gültigkeit findest du auf den Seiten des Deutschlandtarifverbundes.
Gemäß den Bestimmungen gilt das Deutschlandticket auch in wenigen Fernverkehrszügen, wie zum Beispiel zwischen Dresden und Chemnitz (Stand 2026). Auch einige Verbindungen ins Ausland sind mit enthalten, z.B. die Fähre nach Hřensko in der böhmischen Schweiz. Wie du günstig in Nachbarländer fahren kannst, haben wir dir in einer separaten Anleitung aufgeschrieben.
Für alle anderen Außenstandorten der TU Dresden (zum Beispiel Studierende des Studiengangs MEDiC) gilt dies nicht!
Grundsätzlich sind alle Studierenden beitragspflichtig und müssen entsprechend das Deutschlandticket im vergünstigten Preis zahlen.
In folgenden Fällen ist eine Rückerstattung möglich:
Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem der gültigen Merkzeichen aG, Bl, TBl, H
Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem der gültigen Merkzeichen G, GI jeweils mit gültige
Ableistung eines studienbezogenen Praktikums oder einer sonstigen studienbedingten Anstellung außerhalb des Verbundsgebietes des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
Erstellung einer Diplomarbeit bzw. sonstigen Abschlussarbeit studienbedingt außerhalb des VVO-Verbundgebietes,
nachträgliche Beurlaubung,
Promotion außerhalb des VVO-Verbundgebietes,
studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung,
Im- oder Exmatrikulation im laufenden Semester,
Doppelter Bezug des Semesterticketvertrags bzw. Teile davon durch Immatrikulation an einer anderen
Hochschule, die am Semesterticketvertrag teilnimmt.
Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Unterseite dazu:
Rückerstattung des Semestertickets
In allen anderen Fällen, wie zum Beispiel der Besitz einer Bahncard 100 ist KEINE Rückerstattung möglich.
Falls du beurlaubte Studierende*r, Nebenhörer*in oder Fernstudierende*r bist, dann kannst du das Ticket nachkaufen.
Falls du Gaststudierende*r bist oder keinen Studierendenstatus besitzt, dann kannst du es leider nicht nachkaufen.
Wenn du es trotzdem ausgedruckt vorzeigst, wirst du behandelt wie ein Fahrgast ohne Fahrschein und erhälst ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von mindestens 60€.
Die Summe des EBEs kannst du jedoch reduzieren, siehe unten.
Betroffene Studierende können sich an das ServiceCenterStudium (am besten vor Ort zu den Servicezeiten) wenden. Es gibt eine Lösung für Studierende, die das Ticket nicht via Barcode nutzen können.
Wende dich bitte an das ServiceCenterStudium. Dort kann ein Nachweis ausgestellt werden, dass dein Deutschlandsemesterticket örtlich und zeitlich gültig war, welcher beim Verkehrsunternehmen eingereicht werden kann.
Du musst dann statt den 60€ nur noch die Bearbeitungsgebühr des Verkehrsunternehmens bezahlen. In der Regel sind es 7€ Gebühren.
Im Deutschlandsemesterticket ist keine Fahrrad- oder Hundemitnahme enthalten. Es muss ein Fahrradticket beziehungsweise ein gültiges Ticket für den Hund gekauft werden.
Falls du im Gebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe eine Fahrrad-, Hunde oder auch Personenmitnahme benötigt, kannst du freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.
In einigen Verkehrsverbünden (z.B. MDV im Leipziger Umland) ist die Fahrradmitnahme kostenfrei.
Im Deutschlandsemesterticket ist keine Personenmitnahme enthalten.
Falls du im VVO eine Personenmitnahme benötigst, kannst du freiwillig über die DVB ein Zusatzticket zum Deutschlandticket buchen. Beachtet bitte die dortigen AGB, insbesondere die Kündigungsbedingungen.
Die Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren ist kostenfrei.
Für das Deutschlandsemesterticket gilt die Pünktlichkeits- und Anschlussgarantie des VVO nicht.