Kurze Erläuterung einiger Unigremien

Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung  an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge  die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste  Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studiums bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden oder Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und  Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen,  Beratungsangebote oder einen Materialverleih.
Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an,  die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder  des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter_innen für diverse Gremien der  Fakultät vor.
 

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer  Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und  beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.
Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die_der Dekan_in. Neben Professor_innen  sowie Vertreter_innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe des wissenschaftsunterstützenden Personals, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im  Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.

Bereichsrat

Im Bereichsrat treffen sich, ähnlich wie im Fakultätsrat, alle Mitgliedergruppen aus dem Bereich. Dass bedeutet, dass neben den Vertreter_innen der Studierenden auch Professor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Mitarbeiter_innen aus Technik und Verwaltung in diesem Gremium sitzen. Dazu kommt noch der oder die Gleichstellungsbeauftrage des Bereichs. 
Je nach Ordnung des Bereichs hat der Bereichsrat unterschiedliche Aufgaben. Er kann zum Beispiel bereichsweite Studiengänge beschließen oder auch über die Weiterentwicklung des Bereichs entscheiden. 

Senat

Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er  trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die  gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und  Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird  in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den  verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen  zu.
Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen  Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer_innen eine per  Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und  wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen kommen auf jeweils 4  Vertreter_innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.
Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem  Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor_in, Prorektor_innen,  Kanzler_in und die Dekan_innen der Fakultäten sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Erweiterter Senat

Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses  Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die  Abwahl des_der Rektor_in sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der  Grundordnung der TU Dresden.
Der_die Rektor_in hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektor_innen, der_die  Kanzler_in, die Dekan_innen sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem  erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats  und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter_innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen  Vertreter_innen und ihre Ersatzpersonen.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragten gibt es auf verschiedenen Ebenen der Universität. Direkt gewählt werden die Beauftragten der Fakultäten und der Bereiche. Jedes Mitglied der Fakultät oder des Bereichs kann die oder der Gleichstellungsbeauftragte werden. Das bedeutet, dass auch Studierende kandidieren können. 
Die Gleichstellungsbeauftragten sind qua Amt Mitglied im Fakultäts- bzw. Bereichsrat und auch in den Berufungskommissionen vertreten. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpersonen auf ihrer Ebene für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit und oganisieren und unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Veranstaltungen.