Prüfungsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für eine Prüfungsabmeldung ausreichen!

"Ihr seid krank und müsst euch deswegen von einer Prüfung abmelden? Dann bitte erstmal ein Formular des Prüfungsausschusses mit all euren Symptomen und am besten noch eure genaue Krankheit vom Arzt ausfüllen lassen.

Klingt komisch? Ist aber gängige Praxis, auch in einzelnen Fakultäten der TU Dresden und auch die Sächsische Staatsregierung findet das okay.

Der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, René Jalaß, hat nachgefragt, wie es um die Prüfungsunfähigkeit steht. Die Anfrage und Antwort könnt ihr hier nachlesen:

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12130&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

Wir finden, der "gelbe Schein" muss reichen, denn was für Krankheiten ich habe, hat den Prüfungsausschuss nicht zu interessieren."

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Datei 23.02.2018 – Prüfungsunfähigkeit107.9 KB