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BAföG

Das BAföG soll Menschen ein Studium finanziell ermöglichen, wenn sie selbst oder ihre Familien das nicht können. Grundlage dafür ist das BundesAusbildungförderungsGesetzt (BAföG). Dieses ist nicht immer leicht zu verstehen, daher versuchen wir dir hier einige wichtige Punkte zusammen zu fassen. Weitere Informationen findest du zum Beispiel bei studis online.

Die BAföG-Förderung an sich besteht zu 50% aus einem Zuschuss und zu 50% aus einem zinslosen Darlehn. Die Höhe richtet sich vor allem nach deinem Einkommen und dem deiner Eltern. Weitere Punkte, die in der Berechnung berücksichtigt werden findest du weiter unten. Einen grobe Abschätzung, wie viel Geld du bekommen könntest, kannst du mit dem BAföG-Rechner erhalten. Die Berechnung ist ein guter Anhaltspunkt, es kann aber immer Abweichungen geben, zum Beispiel, weil das Einkommen der Eltern nur groß geschätzt wurde.

Antragsstellung

BaföG gibt es theoretisch ab deinem Studienbeginn, aber erst ab dem Monat in dem du deinen Antrag gestellt hast. Ohne gestellten Antrag verfällt das Geld einfach. Deinen Antrag stellst am einfachsten über das Online-Portal von BAföG digital. Alternativ kannst du auch die entsprecheden Formblätter nutzen und den Antrag auf Papier stellen. Welche Formulare du für deinen Antrag benötigst, haben unsere Kolleg*innen von studis online auf der Seite zur Antragstellung zusammengestellt. Du kannst auch einen formlosen Antrag stellen, wenn du noch nicht alle Unterlagen zusammen hast, aber den Antrag noch zum Ende des Monats stellen möchtest.

Bewilligt wird das BAföG meistens für 12 Monate, beginnent mit dem Monat der Antragsstellung bzw. dem Beginn des Wintersemester. Du musst also dran denken rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen. Nur so kannst du durchgängig Geld erhalten.

Das alles steht in deinem BAföG-Bescheid. Lies dir den auf jeden Fall gut durch, auch wenn es manchmal schwer zu verstehen ist. Wenn du Fragen hast oder dir deinen Bescheid gerne erklärt haben möchtest, komm doch gerne in unserer Beratung vorbei.

Berechtigung

Wer an sich BAföG bekommen kann, ist “dem Grunde nach förderungsfähig”. Die Förderungsfähigkeit hängt von deinem Studiengang, aber auch von dir ab.

Für dein Studium ist wichtig, dass du einen Vollzeitstudiengang an einer staatlichen Hochschule (oder einen staatlich anerkannten Hochschule) studierst und dies deine Erstausbildung (bis Diplom- oder Masterabschluss) ist. Dazu darst du nicht in einem Urlaubssemester sein. Wenn du vor dem Studium eine Berufsausbildung gemacht hat, ist das im Prinziep kein Problem, verlängert meistens aber die Antragsbearbeitung. Aufpassen müssen Menschen, die formal zwei Berufsausbildungen gemacht haben, zum Beispiel wenn du in Sachsen eine Ausbildung als Erzieher*in gemacht hast.

Du selbst musst dein erstes Studium bis zu deinem 45. Geburtstag begonnen haben um BAföG berechtigt zu sein. Außerdem ist deine Staatsangehörigkeit ein relevanter Faktor. Studierende mit einer deutschen Staatsangehörigkeit sind immer berechtigt. Dazu gibt es verschiedene Regelungen für Studierende mit anderer Staatsangehörigkeit.

Förderungsdauer

An sich kannst du mit dem BAföG für deine Regelstudienzeit gefördert werden. An der TU Dresden sind das zum Beispiel für Bachelorstudiengänge 6 Semester oder Masterstudiengänge 4 Semester. Dabei gibt es die Förderung bis zum Ende deines Master-, Diplom- oder Staatsexamens.

Solltest du dein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen können, kannst du einmal in deinem Studium (also zum Beispiel Bachelor und Master zusammen) das sogenannte Flexsibilitätssemester nutzen. Damit kannst du ein Semester länger gefördert werden ohne dies weiter Begründen zu müssen. Um das Flexibilitätssemester zu nutzen, musst du zusätzlich zu deinem normalen BAföG-Antrag noch das Formblatt 10 nutzen. Hier gibt es mehr Informationen zum Flexibilitätssemester.

Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Förderung über die Förderungshöstdauer hinaus, wenn du gewisse Vorraussetzungen erfüllst. Das geht zum Beispiel, wenn du bei Prüfungsterminen krank geschrieben warst, Kinder hast oder in Uni-Gremien, wie FSR oder StuRa, aktiv warst. Auf dieser Seite gibt es alle Gründe für eine längere Förderung.

Wenn die Fragen zur längeren Förderung hast oder Unterstützung brauchst diese zu bekommen, dann nutze gerne unsere BAföG-Beratung.

Förderbetrag

Wie viel BAföG du bekommst, ist von verschiedenen Faktoren abhänig. Von deinem Bedarfssatz werden dein eigenes Einkommen und Vermögen, sowie Unterhaltszahlungen von deinen Eltern oder evtl. Ehepartner*in abgezogen. Für all das gibt es Freibeträge, so das zum Beispiel einen gewissen Umfang einen Nebenjob haben kannst, ohne dass du sofort weniger BAföG bekommst.

Wichtig zu wissen ist, dass Gehalt bzw. Vergütung aus Pflichtpraktika oder ähnlichem ohne Freibetrag angerechnet wird. Das gilt alles als Ausbildungsvergütung, also Geld das du für dein Studium bekommst. Dafür gibt es keinen Freibetrag.

Wie sich dein Förderbetrag errechnet ist Teil deines BAföG-Bescheids. Wir erklären dir den sehr gerne, wenn du Fragen dazu hast.

Leistungsnachweis

Um BAföG nach dem 4. Fachsemester zu bekommen musst du einen positiven Leistungsnachweis abgeben. Damit weißt du nach, dass du die zu diesem Zeitpunk “üblichen” Leistungen in deinem Studiengang erbrachst hast. Was genau die “üblichen” Leistungen sind hängt davon ab, was der Prüfungsausschuss deines Studiengangs festgelegt hat. Bei vielen Studiengängen brauchst du 80% der Leistungspunkte, bei einigen musst du aber auch alle Leistungen erbringen. Wie die Regelungen da sind, steht hoffentlich auf der Seite deines Prüfungsamts.

Falls du deinen Leistungsnachweis nicht rechtzeitig erbringen kannst, gibt es die Möglichkeit eine spätere Abgabe zu beantragen, wenn du einen guten Begründung dafür hast. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn du bei Prüfungsterminen krank oder in deinen FSR gewählt warst.

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