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Versammlungsrecht und Repression in Sachsen
Liebe Freundinnen und Freunde,
am 13. Februar werden sich in Dresden erneut viele Menschen den Nazis in den Weg stellen.
In Dresden wurde und wird es einer selbstbewussten Zivilgesellschaft im Protest gegen Naziaktivitäten am 13. Februar von staatlicher Seite nichtunbedingt leicht gemacht. Das sogenannte Trennungsgebot zur Durchsetzung des Naziaufmarsches, Einordnung von Nazigegnern als Störer und von Nazis als Nichtstörer, Funkzellenabfragen und allgemein autoritäres Gebaren der Staatsmacht sind bekannt. Handlungsfähigkeit im Protest gegen Naziaktivitäten verlangt also eine gute Kenntnis der eigenen (Demonstrations-)rechte.
Nicht wenige werden sich im Vorfeld auch mit der Frage nach möglichen juristischen Konsequenzen auseinandersetzen, die Blockaden von Naziaufmärschen nach sich ziehen können. Denn insbesondere aus 2011 wissen wir, dass von staatlicher Seite mit einiger Vehemenz gegen Demonstrant_innen und mutmaÃliche Blockierer_innen vorgegangen werden kann. Repressionsandrohungen können sehr demoralisierend auf die Zivilgesellschaft und auch einen selbst wirken.
Hier hilft es Erfahrungen auszutauschen und insbesondere was Aktionsformen des zivilen Ungehorsams angeht, die Verhältnisse einzuordnen und auf die Füße zu stellen.
Der Abend soll Raum für Fragen und Diskussion bieten und ist für alle Interessierten offen.