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Neuer Vertrag für das Semesterticket führt zu Änderung der Beitragsordnung des StuRa
Posted 28. Juni 2019 - 15:48 by Daniel Duschik
Neuer Vertrag für das Semesterticket führt zu Änderung der Beitragsordnung des StuRa
Zusammenfassung:
- Der Preis für das Semesterticket steigt zum WS 2019/20 von 184,20€ auf 189€
- zeitlichgleich Verbesserung bei der Fahrradmitnahme für Fahrten VVO - VMS
- Verbesserung bei Rückerstattung des Semestertickets: Verkürzung des Mindestzeitraums von zwei Monaten auf einen Monat
- Studentenschaftsbeitrag bleibt unverändert
Der Preis für das Semesterticket erhöht sich zum kommenden Wintersemester von 184,20€ auf 189,00€. Grund dafür ist die allgemeine Preissteigerung im VVO sowie im SPNV in Sachsen, von der wir uns als Studierende nicht abkoppeln können. Der StuRa, vertreten durch das Referat Mobilität, verhandelt gemeinsam mit elf weiteren Dresdner StuRä alle zwei Jahre mit VVO, DVB und Deutscher Bahn einen neuen Vertrag für das Semesterticket. Neben dem Preis geht es dabei um Nutzungsbedingungen und den Leistungsumfang. Das Plenum des Studierendenrates hat auf der Sitzung am 25. April dem Verhandlunsgergebnis zugestimmt und die notwendige Änderung der Beitragsordnung beschlossen. Das Fahrradverleihsystem wird extra verhandelt und bleibt preislich unverändert bei 2,40€. Der Beitrag für Stura und Fachschaften liegt unverändert bei 7,60€.
Im Rahmen der Verhandlungen konnten Verbesserungen für die Fahrradmitnahme aus dem VVO in Richtung Verkehrsverbund Mittelsachsen und umgekehrt erziehlt werden. So ist für die Strecken Dresden - Freiberg und Riesa - Chemnitz im Zeitraum von Montag bis Freitag jeweils 19:00 – 4:00 Uhr keine Fahrradkarte mehr erforderlich. In den übrigen Zeiten reicht auf den genannten Verbindungen dann eine Fahrradkarte des VVO aus. Ein Lösen eines DB-Fahrradtickets für 5,50€ entfällt damit. Dies entspricht der bestehenden Regelungen auf der Verbindung Dresden - Leipzig. Die Neuerung gilt ab Beginn des Wintersemesters!
Der Mindestzeitraum für die Rückerstattung des Semestertickets wird von zwei vollen Monaten auf einen vollen Monat reduziert. Die Rückerstattungsgründe (Praktikum, Auslandsaufenthalt, Erstellung der Abschlussarbeit studienbedingt außerhalb des VVO,...) bleiben unverändert. Alle Infos zur Erstattung findest du unter https://www.stura.tu-dresden.de/semesterticket#Erstattung
Für Fragen und Anregungen kannst du dich gerne an das Referat Mobilität wenden.
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