Antrag S/2011 -034

Antragsnummer: 
S/2011-034
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Alexandra Schröder
Referat/Organisation: 
Integrale
Antragstitel: 
dies academicus
Antrag: 

Integrale stellt hiermit den Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den StuRa, damit bestimmte Posten der zentralen Veranstal-
tungen zum dies academicus am 11.5.2011 mit einem Betrag von 1700 Euro finanziert werden können. Die Gesamtkosten des dies academicus lie-
gen bei 2950 Euro.

Ein Änderungsantrag von Sebastian insgesamt nur 1400 EUR zu bezuschussen (wegen Gema) wird vom Antragsteller übernommen.

Beschlussdatum: 
28. April 2011
Status: 
angenommen

Antrag S/2011-033

Antragsnummer: 
S/2011-033
Antragstyp: 
Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe
AntragsstellerIn: 
Konrad Lübek
Antragstitel: 
Anerkennungsantrag AEISEC Hochschulgruppen
Antrag: 

Antragsgegenstand: Anerkennung gem. Richtlinie der AEISEC Hochschulgruppe

 

Kurzbeschreibung:

AIESEC in Dresden ist jung – gerade einmal ein halbes Jahr arbeitet unser kleines Team

daran, den Standort aufzubauen. Bis zum Ende des Jahres 2011 möchten wir eine fest

etablierte Studenteninitiative in der Region sein: mit engen Kontakten zu anderen

Hochschulgruppen, mit einem regen Praktikantenaustausch von und nach Dresden, sowie mit

Veranstaltungen und Projekten für die Studierenden der HTW und TU Dresden.

Unsere bisherigen Leistungen lassen bereits auf einiges schließen. Allein im letzten Monat

konnten wir drei Studierenden der TU Dresden die Möglichkeit bieten, ins Ausland zu gehen.

Weiteren 12 wollen wir dies bis zum Ende des Jahres ermöglichen. Seit Oktober 2010

konnten unsere Mitglieder ferner auch zwei überregionale und eine nationale Konferenz

sowie etliche kleinere Schulungen besuchen. Dabei konnten sie nicht nur Studierende aus

anderen Städten Deutschlands und der Welt kennenlernen, sie konnten sich auch in

Workshops über gesellschaftlich relevante Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz

verständigen und ihr eigenes Wissen ausbauen.

Auch in Zukunft möchten wir den Studierenden bei AIESEC Dresden die Möglichkeit geben,

von Anfang an Verantwortung zu übernehmen. Dabei können sie bei uns eigene Ideen

entwickeln und diese umsetzen. Hierfür können sie auf die Erfahrungen eines internationalen

Vereins zurückgreifen, zum Beispiel in den bereits genannten Workshops oder auf

Konferenzen. Statt festen Strukturen und Werdegängen bieten wir die Möglichkeit sich

auszuprobieren, etwas dazuzulernen und sich weiterzuentwickeln.

Beschlussdatum: 
28. April 2011
Status: 
angenommen

Antrag S/2011-032

Antragsnummer: 
S/2011-032
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
GB Inneres
Antragstitel: 
Änderung der Satzung in § 24b (4)
Antrag: 

Der Studentenrat möge folgende Änderung von § 24b der Satzung der
Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

§ 24b (4)
Der Bewilligungsausschuss entscheidet über die Aufwandsentschädigung der
Antragssteller.

Begründung:
Die derzeitige Formulierung bietet einen zu großen Interpretationsraum.
Daher beantrage ich hiermit eine Konkretisierung durch Satzungsänderung.
Das Protokoll des Bewilligungsausschusses ist gemäß § 5 (1)
Finanzordnung Bestandteil der nachfolgenden StuRa-Sitzung. Da einer
Entscheidung grundsätzlich eine Erörterung vorausgeht, erübrigt sich
eine gesonderte Erwähnung.

Beschlussdatum: 
31. März 2011
Status: 
abgelehnt

Antrag S/2011-031

Antragsnummer: 
S/2011-031
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
GB Inneres
Antragstitel: 
Finanzrahmen für die Wahrnehmung einer steuerrechtlichen Beratung
Antrag: 

Der Studentenrat möge einen Finanzrahmen in Höhe von 750,00 Euro für die
Inanspruchnahme einer steuerrechtlichen Beratung beschließen.
Es sollen die steuerrechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen einer
Übernahme der Abwicklung der Semesterticket-Beiträge gegenüber den
Verkehrsunternehmen durch die Studentenschaft ermittelt werden.


Begründung:
Die Abwicklung der Semesterticket-Beiträge (Einsammeln von Beiträgen,
Ausschütten an die Verkehrsunternehmen) erfolgt derzeit über Konten der
TU Dresden. bei der Annahme von 30000 Semesterticket-Beiträgen pro
Semester ergibt sich eine Summe von 4,185 Megaeuro pro Semester. Erste
Erfahrungen der HTW Dresden bei der eigenverantwortlichen Abwicklung
ergab sich eine Verweilzeit der Summe von durchschnittlich 3 Monaten in
den Kassen der Studentenschaft.
Aus einer Übernahme des Abwicklungparts der Semesterticket-Beiträge
gegenüber den Verkehrsunternehmen ergeben sich aus meiner Sicht folgende
Vorteile:
- Erwirtschaften von Einnahmen durch Zinsgewinne
- Abkehr von der Vorauslage von angenommenen
Semesterticket-Rückerstattung-Anträgen z.B. durch Rückhaltung von 5 %
der Semesterticket-Beitragssumme bei Abschlagszahlung an die
verkehrsunternehmen
Zur Umsetzung ist jedoch eine geeignete Form zu finden, da Zinserträge
dem wirtschaftlichen Bereich zugeordnet und damit für die Befreiung von
der Körperschaftsteuer bzw. für die Berechtigung der Ausstellung von
steuerwirksamen Zuwendungsbescheiden relevant werden.
Nachfolgendes Beispiel soll zwar das Potential dieser Überlegungen
verdeutlichen, ist jedoch nicht konkret für diesen Antrag. Als Beispiel
wird ein Tagesgeldkonto zu 1 % Verzinsung auf unbegrenzte Einlagen-Höhe
herangezogen:
Anlage als Tagesgeld: 3,97575 Megaeuro (95%)
Zinszeiträume: Oktober-Dezember bzw. April - Juni (6 Kalendermonate)
resultierender jährlicher Zinsertrag: 19878 Euro
Um eine Umsetzbarkeit ohne Verlust aktuell gewährter Privilegien prüfen
zu können, wird eine steuerrechtliche Kompetenz benötigt. Der beantragte
Finanzrahmen ergab sich aus einer mündlichen Vorabanfrage bei einem in
Dresden ansässigen Steuerberater.
 

Beschlussdatum: 
31. März 2011
Status: 
angenommen

Antrag S/2011-030

Antragsnummer: 
S/2011-030
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
GB Inneres
Antragstitel: 
Änderung der Beitragsordnung in § 2
Antrag: 

Der Studentenrat möge zum 01.10.2011 folgende Änderung von § 2 der
Beitragsordnung der Studentenschaft der TU Dresden beschließen:

§ 2 (1)
Der Beitrag beträgt 145,00 Euro und ist für folgende Zwecke bestimmt:
1. Für den StuRa 3,70 Euro
2. Für die Fachschaften 0,90 Euro
3. Für das Semesterticket 140,40 Euro
§ 2 (2)
Der StuRa zahlt aus der Summe der für ihn bestimmten Mittel jeder
Fachschaft einen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro.
§ 2 (3)
Die Regelungen derŸŸ §§ 3 Abs. 4 und 8 Abs. 2 S. 2 der Finanzordnung
bleiben unberührt.

Begründung:
Die Einnahmen der Studentenschaft entstehen hauptsächlich aus
Mitgliedsbeiträgen ihrer Mitglieder (etwa 255000 Euro). Sonstige
Einnahmequellen spielen in der Gesamtsumme kaum eine Rolle, deren Anteil
beträgt weniger als vier Prozent (rund 10000 Euro).
Die Studentenschaft wird für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 ca. 30000
Euro an Eigenkapital abbauen. Da für das kommende Wirtschaftsjahr durch
Ereignisse wie beispielsweise der erneuten Novellierung des sächsischen
Hochschulgesetzes wieder mit einer hohen Aktivität des Studentenrates zu
rechnen ist, muss für nächsten Wirtschaftsjahre mit einem
fortschreitenden Abbau der Rücklagen gerechnet werden. Für das
Wirtschaftsjahr 2011/2012 liegt die Entnahme bei ca. 40000 Euro. Setzt
sich dieser Trend fort, so wird die Studentenschaft spätestens 2013 ihre
Rücklagen vollständig abgebaut haben. Da regelmäßige finanzielle
Verbindlichkeiten zuerst bedient werden müssen, wird die Studentenschaft
bei Annahme von konstanten Einnahmen ihre Aktivität spätestens ab diesen
Zeitpunkt stark einschränken müssen.
Ein vollständiger Abbau der Rücklagen hat aber auch weiterführende
Folgen. Die Studentenschaft geht bei der Rückerstattung von
Semestertickets gegenüber den Verkehrsunternehmen zu Gunsten des
Antragstellers in Vorleistung. Für die Realisierung der Rückerstattungen
sollten daher etwa 70000 Euro an Durchlaufmitteln in Form von Rücklagen
vorrätig gehalten werden. Somit ist nach aktuellem Stand bereits ab 2012
mit Einschränkungen in der Rückerstattung zu rechnen.
Weiterhin wurde in den letzten Jahren von Fachschaften mehrfach der
Wunsch an den Studentenrat herangetragen, mehr Mittel zur Verfügung zu
bekommen. Um vor allem kleineren Fachschaften zukünftig mit einer
solideren finanziellen Grundlage auszustatten, empfehle ich die Erhöhung
des Sockelbetrages von 130 Euro auf 500 Euro.
In diesem Änderungsantrag wurde die Erhöhung des Semestertickets durch
den SPNV-Vertrag von 33,90 Euro auf 34,80 Euro zum Wintersemester
2011/2012 berücksichtigt.
Ich beantrage die Erhöhung des Beitrages für den StuRa um 1,00 Euro auf
3,70 Euro und die Erhöhung des Beitrages für das Semesterticket um 0,90
Euro auf 140,40 Euro. Daraus resultiert ein Gesamtbeitrag in Höhe von
145,00 Euro pro Semester.
Bei der Annahme von 33000 Beitragszahlungen pro Semester ergibt sich
eine Mehreinnahme von 66000 € pro Jahr, wovon 16280 Euro zur
Finanzierung der Erhöhung des Sockelbetrages und 49720 Euro im Haushalt
der Studentenschaft verwendet werden. Für das Wirtschaftsjahr 2011/2012
steht die Hälfte der Beträge zur Verfügung.

Anmerkung:
Immatrikulationsbeginn für das Wintersemester 2011/2012 ist der 01.06.11

Beschlussdatum: 
28. April 2011
Status: 
abgelehnt

Antrag S/2011-029

Antragsnummer: 
S/2011-029
Antragstyp: 
Antrag
AntragsstellerIn: 
Michael Moschke
Referat/Organisation: 
KSS
Antragstitel: 
Bologna Position der KSS
Antrag: 

Der StuRa der TUD möge beschließen, der Bolognaposition der KSS zuzustimmen.

Begründung: auf drei Workshops in 4 Monaten haben sich
Studierendenvertreter aus ganz Sachsen mit dem Thema Bolgna und einer
Positionierung beschäftigt. Zunächst wurden die Ursprungsziele der
Sorbonne und Bologna Erklärung erarbeitet und bewertet und schließlich
an der Realität gemessen . Forderungen, die sich an einem Leitbild einer
gut funktionierenden Hochschule (ebenfalls zunächst erarbeitet) mit
guter Forschung und Lehre, orientierten wurden im Anschluss erarbeitet.
Der LSR der KSS hat sich positiv zum Papier geäußert und  möchte nun das
Papier in den einzelnen StuRä diskutieren.

 

Siehe dazu die Sitzungsunterlagen vom 07. April 2011

Beschlussdatum: 
7. April 2011
Status: 
abgelehnt

Antrag S/2011-028

Antragsnummer: 
S/2011-028
Antragstyp: 
Antrag
AntragsstellerIn: 
Michael Moschke
Referat/Organisation: 
KSS
Antragstitel: 
Finanzvereinbarung KSS
Antrag: 

Antragstext: Der StuRa der TUD möge beschließen,

Der Finanzvereinbarung der KSS 2011/12 in der Variante 22cent zuzustimmen und dieser beizutreten. Der Beschluss beinhaltet,dass mit der Zustimmung zu der 22cent Variante auch einer ggf.niedrigeren Beitragshöhe zugestimmt wird.

Begründung: wie die angehängte Kalkulation zeigt,steht der KSS u.a. mit Ausgaben für Bildungswerk und Printprodukten höhere Kosten ins Haus. Gleichzeitig sind in der Vergangenheit nutzbare Fördertöpfe im SMWK mittlerweile nicht mehr vorhanden. Dies rechtfertigt eine Erhöhung des Beitrages pro Studierender auf 22 cent.

Im letzten Jahr hatten wir die unerfreuliche Situation,dass StuRä verschiedenen Beitragshöhen zusgestimmt hatten und dies, nach einer erneuten Aushandlung im Landessprecherrat, dazu führte,dass die FinV in den StuRä zweimal abgestimmt werden musste,was zu enormen Verzögerungen geführt hat. Aus diesem Grund soll dem Beschluss innewohnen,dass konkludent mit dem 22cent Betrag auch ggf.geringeren Beiträgen zugestimmt wird.

Beschlussdatum: 
31. März 2011
Status: 
angenommen

Antrag S/2011-027

Antragsnummer: 
S/2011-027
Antragstyp: 
Antrag
AntragsstellerIn: 
Matthias Zagermann
Referat/Organisation: 
Geschäftsbereich Inneres
Antragstitel: 
Wirtschaftsplan 2011/2012
Antrag: 

Der Wirtschaftsplan ist den Sitzungsunerlagen vom 21.03.2011 zu entnehmen.

Beschlussdatum: 
31. März 2011
Status: 
angenommen

Antrag S/2011-026

Antragsnummer: 
S/2011-026
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
Referat Semesterticket
Antragstitel: 
Semesterticketumfrage
Antrag: 

Finanzantrag zur Semesterticketumfrage in Höhe von 3180,60€

Die Finanzaufstellung ist den Sitzungsunterlagen vom 3. März zu entnehmen.

 

Änderungsantrag:

„Ändere die Summe auf 1835,60€ für Flyeralarm, CAZ-Werbung, Werbung außerhalb des Campus, Semesterticketverlosung, Weiteres, Postkarten.“ - Vom  Antragssteller übernommen.
 

Beschlussdatum: 
3. März 2011
Status: 
geändert angenommen

Antrag S/2011-025

Antragsnummer: 
S/2011-025
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
Referat Semesterticket
Antragstitel: 
Plakatpappen
Antrag: 

Antragstext: Hiermit beantrage ich als Referent Semesterticket für die Anschaffung von

100 A2- Plakatpappen und 30 A1- Plakatpappen eine Summe i.H.v. 160,00

Euro.

 

Begründung: Für die Semesterticketumfrage benötigen wir Pappen. Da die

zuletzt in StuRa- Eigentum befindlichen Pappen gestohlen wurden im Rahmen

der Werbung für das Aktionsbündnis Dresden Nazifrei, müssen neue

angeschafft werden.

Beschlussdatum: 
3. März 2011
Status: 
angenommen
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