Antrag F/2010-092

Antragsnummer: 
F/2010-092
Antragstyp: 
Antrag
Referat/Organisation: 
STAV e.V. (Studentische Arbeitsvermittlung)
Antragstitel: 
Anschaffung neuer Vermittlungssoftware
Antrag: 

Die STAV e.V. (Studentische Arbeitsvermittlung) beantragt 3000€
für die Anschaffung neuer Vermittlungssoftware. Die Gesamtsumme
umfasst 12000€. Der Verein hat bisher 6000€ angespart. Auch das
Studentenwerk wurde angefragt, ob Förderung möglich sei. Das
Vermittlungsprogramm wurde 1999 erstellt. In der Vergangenheit
tauchten zahlreiche Fehler im Programm auf, die nicht durch kleinere
Korrekturen zu beheben waren. Mittlerweile ist die Software zudem
veraltet, unter anderem da Daten die damals benötigt wurden heute nicht
mehr notwendig sind. Sie bildet insgesamt die aktuellen Geschäftsprozesse
nicht mehr ab. Die Antragssteller werden darauf hingewiesen, dass drei
vergleichbare Angebote eingeholt werden sollen.
Der Antrag wird aufgrund der Förderhöhe auf die nächste
Studentenratssitzung verwiesen.

Beschlussdatum: 
23. Juli 2010
Status: 
an StuRa verwiesen

Antrag F/2010-091

Antragsnummer: 
F/2010-091
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Johannes Kleinchen
Antragstitel: 
Finanzierung des Tischtennis Sommerturniers 2010
Antrag: 

 

Johannes Kleinchen stellt den Antrag über 95€ für die Finanzierung
des Tischtennis Sommerturniers 2010, bei dem alle Leistungsgruppen des
Tischtenniskurses teilnehmen können. Das Geld soll für die Medaillen
und Sachpreise verwendet werden. Der Antrag wird mit 3/0/0
angenommen.

Beschlussdatum: 
17. Juni 2010
Status: 
angenommen

Antrag F/2010-090

Antragsnummer: 
F/2010-090
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Kai Koal
Antragstitel: 
Finanzierung der Studentenliga T- Shirts
Antrag: 

Kai Koal stellt den Antrag über 141€ für die Finanzierung der
Studentenliga T- Shirts, die die Sieger der semesterweise stattfindenden
Uniliga 2010 Basketball erhalten. Der Antrag ist mit 3/0/0 angenommen.

Beschlussdatum: 
17. Juni 2010
Status: 
angenommen

Was ist das?

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Antrag S/2010-020

Antragsnummer: 
S/2010-020
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Lennart Gosch
Referat/Organisation: 
TUUWI
Antragstitel: 
FA TUUWI SoSe 2010
Antrag: 

Hiermit möchte ich den Finanzantrag für die TU Umweltinitiative (TUUWI) für das
kommende Sommersemester 2010 stellen. Wir bitten den Stura die TUUWI in diesem
Zeitraum mit 1.500,00 Euro für folgende Projekte zu unterstützen:
1) Klimafestival
Vom 17.-21.05.2010 wird die TUUWI (in Kooperation mit anderen Hochschulgruppen) ein
Klimafestival an der TU Dresden ausrichten. Geplant sind verschiedene
Veranstaltungen rund um den Klimaschutz. In der Mensa sollen klimafreundliche
Gerichte angeboten werden und es wird Vorträge und Workshops über den Klimaschutz
geben. Daneben sind auch kulturelle Veranstaltungen, wie Filmvorführungen und
Theaterstücke, und Aktionen zum Thema Fahrrad und umweltfreundlichem Verkehr
geplant. In einer Infobroschüre sollen sich die Studenten einen Überblick über das
vielfältige Programm machen können. Für diese größere Aktion möchten wir gerne 900
Euro beantragen.
2) Umwelttag
Auch im Jahr 2010 wird die TUUWI wieder einen Umwelttag an der TU Dresden
veranstalten (Termin ist der 09.06.2010). Diesmal wird das Thema „Wasser“ sein.
Geplant ist eine Art Rallye für die Studenten, bei der sie an verschiedenen
Stationen auf dem Campus für einen nachhaltigen Umgang mit dieser kostbaren
Ressource sensibilisiert werden sollen (z.B. in den Bereichen virtuelles Wasser,
Abwasserreinigung, Trinkwasseraufbereitung, etc.). Dabei soll es auch ein Quiz
geben, bei dem man umweltfreundliche, die Ressource Wasser schonende Produkte
gewinnen kann. Neben den Infoständen wird es eine Filmvorführung, einen Workshop
sowie verschiedene Vorträge geben. Für diesen Anlass möchten wir 300 Euro
beantragen.
3) Sonstige Büro-, Werbe- und Aktionskosten
Neben den genannten Projekten wird die TUUWI in diesem Semester noch weitere
kleinere Aktionen in Angriff nehmen. Ideen sind zum Beispiel:
- umweltfreundliche Filmabende im Kino im Kasten
- Hilfe bei der Zukunftsgestaltung der Fahrradbibliothek (bisher im Kiosk des
Stura)
- Workshops, Fortbildungen und Exkursionen zu Umweltthemen
Dafür sowie für damit verbundene Werbemaßnahmen und Büromaterial möchten wir gerne
weitere 300 Euro beantragen.

Als Begründung für unseren Antrag möchten wir auf den gemeinnützigen Charakter
unserer Umweltarbeit hinweisen. Die Arbeit kommt sowohl den Studierenden (vor allem
im Bereich der Umweltbildung) als auch der Uni selbst zugute (u.a. bei der
EMAS-Zertifizierung). Die TUUWI steht allen Studierenden offen und jeder kann seine
Ideen einbringen, um unsere Universität umweltfreundlicher zu gestalten. Über die
Verwendung der Finanzmittel wird gemeinsam von allen Mitgliedern entschieden.
Bei Rückfragen könnt ihr mich unter 0177 6372708 erreichen. Wir würden dann auch am
15.04.10 zu eurer Sitzung kommen und bitten darum, unseren Antrag auf die
Tagesordnung zu setzen.

Beschlussdatum: 
15. April 2010
Status: 
angenommen

Antrag S/2010-019

Antragsnummer: 
S/2010-019
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Alexandra Schröder
Referat/Organisation: 
AG Integrale
Antragstitel: 
FA Dies Academicus 2010
Antrag: 

Liebe Mitglieder des StuRa,
Integrale stellt hiermit den Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den StuRa, damit
bestimmte Posten der zentralen Veranstaltungen zum Dies academicus mit einem Betrag von
1178 Euro finanziert werden können. Die Gesamtkosten des Dies academicus liegen bei
3063,50 Euro (Finanzplan liegt bei).
Der Dies academicus soll Initiativen, Fachschaftsräten und Studenten die Möglichkeit bieten
ihr eigenes Programm zu erstellen. Diesmal sind 12 Fachschaftsräte und 17 Initiativen an der
Gestaltung des Tages beteiligt und nutzen die Plattform dieses Tages. Außerdem wird parallel
ein interdisziplinäres Referentenprogramm von Integrale und dem FSR Maschinenwesen
organisiert und im HSZ gebündelt (Veranstaltungsübersicht liegt bei).
Zu einigen Punkten des Finanzplans: Der Crime Campus beruht auf der Idee, ein
interdisziplinäres, vernetzendes Programm mit den verschiedenen Fachbereichen zusammen
zu erstellen, wobei es diesmal insgesamt 17 Stationen geben wird. Die Teilnehmer nehmen an
einer Täterjagd teil und bekommen dabei Hilfe von 12 Fachschaftsräten und 5 Initiativen.
Außerdem werden auf der zentralen Bühne mehrere Studentenbands auftreten, um ein
ganztägiges musikalisches Programm auf der Festwiese bieten zu können. Hier entstehen
Kosten für Honorar, für die Miete eines Schlagzeuges sowie eines Kleintransporters, den wir
zum Transport des Schlagzeugs, einiger Requisiten der „TU-Bühne“-Theatergruppe und
einiger Instrumente benötigen.
Schließlich würden wir gern für die Gruppe von Campusradio, die wir aufgrund ihres
Engagements als Mitveranstalter sehen, zusätzlich 100 Euro für Druck von Flyern sowie der
Gestaltung des Standes am Dies beantragen. Campusradio ist Mittelpunkt des Crime Campus,
moderiert das Bühnenprogramm, die Preisverleihungen sowie die Premiere des Wettbewerbs
„Film drehen statt wegsehen“.
Bisher wurden finanziert: 700 Euro durch die Gesellschaft der Freunde und Förderer der TU
Dresden, 628,50 Euro durch das Dezernat 8 sowie 557 Euro durch Sponsoren.
Wir sind weiterhin auf Sponsorensuche: sollten wir hierbei Glück haben, werden wir den
äquivalenten Betrag dem StuRa zurückzahlen bzw. nicht in Anspruch nehmen.
Viele Dank und liebe Grüße
Alexandra Schröder
Integrale – Institut für studium generale
[siehe Anhang: Veranstaltungsübersicht_Dies_academicus.pdf]
http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/796

Beschlussdatum: 
15. April 2010
Status: 
angenommen

Antrag S/2010-016h

Antragsnummer: 
S/2010-016h
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Satzungsänderung 16h
Antrag: 

 

Alt                                                                 Neu

Satzung § 9 (2) Der FSR wählt die Vertreterinnen der Gruppe der Studenten in den jeweiligen Fakultätsrat. Sie müssen Mitglied der Fakultät, nicht jedoch des FSR sein. Bestehen in einer Fakultät mehrere FSR, so werden die Vertreterinnen in den Fakultätsrat durch den Konvent gewählt.

 

 

GO §17 (3) Kandidatinnen können nur in Anwesenheit, einzeln und funktionsgebunden gewählt werden. Kandidaturen können jederzeit zurückgezogen werden.

 

 

 

 

Satzung § 26 (2) Geschäftsführerinnen werden vom StuRa gewählt. Sie müssen in den StuRa entsendet sein, gegebenenfalls unberührt von § 15 Abs. 2 Nr.2 auch zusätzlich.

 

 

Satzung § 15 (5) Nach Rücktritt oder Abwahl einer Geschäftsführerin hat der entsprechende FSR alle Vertreterinnen neu zu entsenden.

(6) Die Mitgliedschaft einer Vertreterin im StuRa endet mit dem Ende der Legislatur des StuRa. Fernen endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Rücknahme der Entsendung durch den FSR.

 

GrO § 9 (2) Der FSR entsendet seine Vertreterinnen in den Studentenrat.

 

 

 

 

 

 

GO § 17 (3) Kandidatinnen können nur in Anwesenheit, einzeln und funktionsgebunden gewählt werden. Als Geschäftsführerin kann nur gewählt werden, wer für die Wahlsitzung durch einen Fachschaftsrat in den Studentenrat entsendet ist. Kandidaturen können jederzeit zurückgezogen werden.

 

 

GrO § 26 (2) Geschäftsführerinnen werden vom StuRa gewählt. Sie müssen für die Dauer ihrer Amtsperiode in den StuRa entsendet sein, ggf. unberührt von §15 (2) Satz 2 auch zusätzlich.

 

 

GrO § 15 (5) Nach Rücktritt oder Abwahl einer Geschäftsführerin hat der entsprechende FSR alle Vertreterinnen neu zu entsenden.

(6) Fachschaftsräte, die in der ablaufenden Amtsperiode mindestens eine Geschäftsführerin gestellt haben und/oder in der folgenden Amtperiode mindestens eine Geschäftsführerin stellen, müssen zur ersten Sitzung des Sommersemesters eine neue Entsendung vornehmen.

 

(7) Die Mitgliedschaft einer Vertreterin im StuRa endet mit dem Ende der Legislatur des StuRa. Fernen endet sie durch Rücktritt, Exmatrikulation, Tod oder Rücknahme der Entsendung durch den FSR.

 

Status: 
wartend

Antrag S/2010-016g

Antragsnummer: 
S/2010-016g
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Satzungsänderung 16g
Antrag: 

Alt                                                                 Neu

Nicht vorhanden

 

 

 

 

GO § 9 (12) Vertagungen nach § 9 (4) Satz 1 Nummer 17 können mit Terminen und Bedingungen versehen werden. Geschieht dies nicht, werden sie auf die nächste Sitzung vertagt.

Status: 
wartend

Antrag S/2010-016f

Antragsnummer: 
S/2010-016f
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Satzungsänderung 16f
Antrag: 

Alt                                                                 Neu

Nicht vorhanden

GrO § 5 a „Beschlussfähigkeit“

(1) Die Beschluss fassenden Organe der Studentenschaft nach GrO § 5 Absatz 1 sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder mit aktivem Stimmrecht anwesend sind.

Status: 
wartend

Antrag S/2010-016e

Antragsnummer: 
S/2010-016e
Antragstyp: 
Satzungsänderungsantrag
AntragsstellerIn: 
Christian Soyk
Referat/Organisation: 
AG Satzung
Antragstitel: 
Satzungsänderung 16e
Antrag: 

 

Alt                                                                                                    Neu

Satzung § 15 (4) Nimmt eine Vertreterin an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teil, ruht ihr Mandat für die Zeit ihrer weiteren Abwesenheit. Ruhende Mandate weiterer Vertreterinnen werden wie Nichtentsendungen nach Abs.3 behandelt.

 

 

Satzung § 20 (1)Der StuRa ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder ist.

GrO § 15 (4) Nimmt eine Vertreterin an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teil, ruht ihr Mandat für die Zeit ihrer weiteren Abwesenheit. Ruhende Mandate weiterer Vertreterinnen werden wie Nichtentsendungen nach Abs.3 behandelt. Mitglieder, deren Mandat ruht, besitzen kein aktives Stimmrecht.

 

GrO §20 (1) Der StuRa ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mit aktiven Stimmrecht anwesend ist.“

Status: 
wartend
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