Antrag F/2014-059

Antragsnummer: 
F/2014-059
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
David Färber
Referat/Organisation: 
Verkehrte Welt e.V.
Antragstitel: 
Förderung Studienreise Türkei
Antrag: 

Es werden 3600€ beantragt, zuzüglich 2x 250€ für Härtefälle. Treten Härtefälle auf, reduziert sich der Posten Eigenanteil entsprechend.


Ausgaben: Übernachtung 4350€, An- und Abreise 4500€, Fahrtkosten 1725€, Verpflegung 2400€, Sonstiges 450€, Härtefall 500€. Gesamt: 13925€


Einnahmen: FSR 750€, GFF 1500€, Deutsch-türkisches Jahr 2075€, StuRa 3600€, Eigenanteil 6000€. Gesamt: 13925€.
Fördersumme StuRa beläuft auf 15€ p.P. und Tag, zusätzlich ggf. Härtefall.


Härtefallregelung: Der Beitrag pro Reiseteilnehmer wird ca. 400 Euro betragen. Für zwei sozial benachteiligte Personen wird eine Härtefallregelung aufgestellt. Beide Personen zahlen einen ermäßigten Beitrag von 150 Euro. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Teilnehmer als Härtefall anerkannt werden. Hierbei stützen wir uns auf die Kriterien des StuRa.


Auswahlverfahren: Die Teilnahme an der Reise steht jedem offen. Studenten aller Fakultäten der Technischen Universität Dresden und auch externe Personen können sich bewerben und an der Reise teilnehmen. Die Auswahl erfolgt anhand eines Motivationsschreibens, welches das Interesse an der Studienreise aufzeigen soll. Die Teilnehmer werden aktiv in die Reiseplanung integriert. Jeder übernimmt selbstständig organisatorische und thematische Aufgaben und führt diese eigenverantwortlich durch. An der Reise werden 15 Personen teilnehmen.


Die 15 Teilnehmer stehen noch nicht fest. Teilweise werden Personen vom Veranstaltung-Orgateam teilnehmen (8 von denen haben schon das Anmeldeformular ausgefüllt).


Wofür gibt der StuRa das Geld aus? Vor allem für die Übernachtungen und die Härtefälle.


Um welchen FSR handelt es sich? Verkehr.


Werden auch externe Personen teilnehmen? Wenn jmd TU-Externes teilnimmt, würde sich der Betrag entsprechend äquivalent kürzen.


Wer liest die Motivationsschreiben und wählt die Teilnehmer aus? Die Organisatoren.


Werbung: über Plakate, die Homepage der verkehrten Welt. vor 1,5 Monaten gab es ein großes Treffen für Interessenten.
Die Veranstaltung hat inhaltlich viel mit Verkehr zu tun, staht aber für alle offen. Felix: Damit es wirklich offen ist, muss es auch offen beworben werden, nicht unbedingt in jedem Bau aber z.B. Alte und Neue Mensa. Die Plakate sind aus dem eigenen Drucker gekommen. Damit entstanden keine Kosten.


Mehrwert für die Studentenschaft? Die Teilnehmer berichten dann über ihre Erfahrungen im Ausland. Wir stellen Kontakte her, von denen dann andere Studis profitieren können. Alle Teilnehmer sind verpflichtet an der Auswertung der Reise in Form der Reiseberichte teilzunehmen. Diese werden auf der Verkehrte-Welt-Homepage veröffentlicht.

Robin: Ist sehr viel Geld für die wenigen Menschen, für 500€ ist der Härtefällpassus okay. Aber ansonsten für die wenigen Menschen ist das sehr víel Geld.

Änderungsantrag von Felix:  Kürze die Antragssumme auf 1820€. Davon entfallen 1200€ auf die reguläre Förderung (5€ pro Tag und Teilnehmer für Mitglieder der VS und 620€ für 2 mal 310€ Härtefallförderung (der Eigenteil würde dann für die Härtefälle von 560€ auf 250€ reduziert werden)
Begründung: Mit der Veranstaltung werden nicht allzu viele Leute erreicht.

Als Härtefälle gelten nur vom StuRa anerkannte Härtefälle.

Beschlussfassung:

Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.
Abstimmung über den Antrag (Antragssumme 1820€)
Formale Gegenrede
Antrag mit 4/0/0 angenommen.

 

Beschlussdatum: 
19. Juni 2014
Status: 
geändert angenommen

Antrag F/2014-058

Antragsnummer: 
F/2014-058
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Philipp Kleinichen
Referat/Organisation: 
USZ Tischtennis
Antragstitel: 
Förderung Sommerturnier
Antrag: 

In jedem Semester findet ein Tischtennis-Turnier statt, jetzt handelt es sich um das Sommerabschlussturnier, alle Teilnehmer der Sportkurse können mitmachen. Das Zusammensein steht im Vordergrund.  Es wird ein Unkostenbeitrag i.H.v. 3€ p.P. Eingesammelt. Dieser wird für Essen und Trinken verwendet. Beantragt werden 105,80€ für Tischtennis-bezogene Sachpreise (z.B. Reinigungsmittel für Tischtennisschläger). Nachfrage zu den Teilnehmern: Das Turnier ist so ausgeschrieben, im Prinzip können aber alle Interessierten teilnehmen. Bis jetzt sind zu den Turnieren aber keine Externen (Nicht-Sportkurs-Teilnehmer) gekommen. Falls das aber passiert, würde man sich nicht dagegen sperren.

Der Antrag ist mit dem Rf Sport abgesprochen

Beschlussfassung:

Antrag ohne Gegenrede angenommen.

Beschlussdatum: 
19. Juni 2014
Status: 
angenommen

Antrag F/2014-057

Antragsnummer: 
F/2014-057
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Philipp Thöricht
Referat/Organisation: 
Werkstattorchester Werkstatt BigBand
Antragstitel: 
Förderung von 3 Konzerten
Antrag: 

Zwischen Werkstatttorchester und Werkstatt BigBand findet ein Gemeinschaftsprojekt statt, dass die unterschiedlichen Musikstile zusammenführen soll. Es sollen 3 gemeinschaftliche Konzerte mit insgesamt 80 Musiker stattfinden.

Antragssumme: 1000€.

Ausgaben: 800€ Honorar für 2 Workshopleiter an zwei Probewochenenden. 350€ Honorar für die Leitung von Gemeinschaftsproben. 4800€ Übernachtungskosten + Verpflegung externes Probenwochenende. 500€ Notenkauf. 250€ Arrangement eines Stückes. 40€ Plakatdruck.

Einnahmen: 1500€ Konzerteinnahmen. 2000€ Eigenmittel. 1000€ Förderung StuRa HfM. 1000€ Förderung StuRa TUD. 1240€ Sonstige.

Im Antrag geht es konkret um das Honorar für die Workshopleitung für das zweite Probenwochenende, Honorar für die gemeinschaftlichen Proben und das Arrangement (fertiges Stück wird überarbeitet, sodass es für die neue Besetzung passt).

Das erste Probenwochende hat schon stattgefunden, das zweite noch nicht. Das Arrangement ist ebenfalls schon abgeschlossen. Und die Gemeinschaftsproben haben natürlich auch schon stattgefunden. Der Antragsteller ist informiert, dass der StuRa TUD nur Ausgaben fördert, die zur Beschlussfassung noch nicht getätigt wurden. Der Antragsteller meint aber, dass die o.g. Honorare noch nicht bezahlt wurden und erst nach diesem Beschluss in Rechnung gestellt werden könnten. Der Protokollant schaut unzufrieden.

Robin hat zusammgerechnet: Ausgaben 6700€, Einnahmen 5500 (inkl. StuRa-Förderung). Antwort: Die Veranstalter hoffen noch auf eine Förderung durch die Kulturstiftung Sachsen. Der Antrag wurde noch nicht gestellt. Der Fehlbetrag wird über sonstige Sponsoren finanziert.

Wie setzen sich die Eigenmittel zusammen? Sie bestehen aus den Semesterbeiträgen (Bigband 2/5 und Orchester 3/5) sowie den Beiträgen für Probenwochenende (Bigband 1/3 und Orchester 2/3). Die Auftritte sind schon fest geplant.

Teilnehmer: sehr großer Anteil an TUD-Studenten (ca. 60%), der Rest besteht aus Studenten der anderen Hochschulen und ein paar Berufstätigen.  Genauere Erläuterung der Gemeinschaftsproben: Beide Ensamble proben wöchentlich voneinander getrannt. Aber ab und an müssen gemeinsame Proben stattfinden. Die Proben, die gemeinsam stattfinden, sind im Rahmen dieses Projektes.  Bewerbung der Auftritte: Mundpropaganda, Plakate, Werbung auf den Mensabildschirmen, Websiten der Veranstalter und über Facebooks. die Plakate wurden schon gedruckt. Das StuRa-Logo ist nicht drauf. Robin ist wichtig, dass wir noch als Förderer genannt werden (z.B. Homepage)

Änderungsantrag von Matthias Funke: Kürzung der Antragssumme auf 400€

Begründung: Mit dem Honorar für die Workshopleitung des ausstehenden Probewochenendes habe ich kein Problem. Die restlichen Honorare möchte ich nicht fördern, da die Leistungen schon erbracht wurden. Wir haben die Regelung nur nicht getätigte Ausgaben zu fördern nicht ohne Grund.

Robin versteht Matthias' Bauchschmerzen sehr gut und unterstützt die 400€. Er hat aber weitere Bauchschmerzen, da die Finanzauftsellung noch teilweise Lücken aufweist.

Richard findet den ÄA nachvollziehbar, bezüglich der Finanzaufstellung hat er schon ganz andere Dinge gesehen.

Änderungsantrag wird vom Antragsteller übernommen.

Beschlussfassung:

Abstimmung zum so geänderten Antrag über 400€:

Gegenrede von Robin (lückenhafte Finanzaufstellung)

Antrag mit 4/0/1 angenommen.

 

Beschlussdatum: 
19. Juni 2014
Status: 
geändert angenommen

Antrag F/2014-056

Antragsnummer: 
F/2014-056
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Anne Feuerhack, Ilja Almendinger
Referat/Organisation: 
Campusradio Dresden e.V.
Antragstitel: 
Förderung von Plakaten und Bannern
Antrag: 

Campusradio Dresden beantragt 83,31€ für Plakate und Banner. Zum Webbeatz am 19.6. wird die neue Website (und damit ein neues Logo enthüllt) → neue Flyer und Plakat benötigt. Campusradio ist beim Webbeatz mit einen Stand dabei, kümmern sich vermutlich um ein paar DJs. Der Hauptgrund für die Plakate ist die Darstellung des neuen Designs, es wird aber auch Werbung für das Webbeatz gemacht. Ob eine Anfrage an die ausführenden FSR gestellt wurde ist nicht klar, aber das Stura Logo wird auf den Plakaten untergebracht. Vermischung mit dem Webbeatz ist mehr in der Verantwortung der Fachschaften, die das Webbeatz organisieren und deshalb problematisch. Welcher Geldposten wofür steht ist außerdem nicht klar.

GO Antrag von Matthias auf 5 min Pause

 

Änderungsantrag  von Matthias  Funke:

Antragsgegenstand wird zu: „Werbebanner für das Campusradio“ geändert und der Verwendungszweck wird zu: „Banner“ geändert.

Betrag wird auf 50€ geändert, damit sind die Plakate aus dem Finanzantrag rausgenommen, da hier zu viele Unklarheiten bestehen.

Der Änderungsantrag wird ohne Gegenrede angenommen.

Beschlussfassung:

Der Finanzantrag über 50€ ist mit den Änderungen ohne Gegenrede angenommen.

Beschlussdatum: 
5. Juni 2014
Status: 
geändert angenommen

Antrag F/2014-055

Antragsnummer: 
F/2014-055
Antragstyp: 
Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe
AntragsstellerIn: 
Vincent Drews
Referat/Organisation: 
gewerkschaftliche Hochschulgruppe Dresden
Antragstitel: 
Anerkennung HSG
Antrag: 

10-15 Leute kommen momentan zu den Gruppentreffen, fast alles TUD Studenten. Die Treffen finden mehr oder weniger regelmäßig in monatlichen Intervallen statt. Momentanes Arbeitsfeld: Arbeitsbedingung von wissenschaftlichen Hilfskräften verbessern und gewerkschaftliche Themen zu den Studenten der TUD bringen. Ziel: Studierende durch Veranstaltungen über gewerkschaftliche Inhalte zu informieren. Keine formelle Mitgleidschaft in der HSG auch nicht in der Gewerkschaft notwendig, um in der HSG mitzuarbeiten. Aktion werden vom DGB finanziert. Grund für Anerkennung: Gewerkschaftliche Interessen den Studenten näher bringen. Entscheidung der Hochsulgruppe ist frei von den Gewerkschaften und dem DGB Beschlüsse werden in der Gruppe gefasst, es gibt kein Vorstand.

Es gibt keine Mitgliedsbeiträge

Beschlussfassung:

Die HSG ist ohne Gegenrede anerkannt

 

Beschlussdatum: 
5. Juni 2014
Status: 
angenommen

Antrag F/2014-054

Antragsnummer: 
F/2014-054
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Leopold Lorenz
Referat/Organisation: 
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Antragstitel: 
Bedrucken von Beuteln
Antrag: 

für die Öffentlichkeitsarbeit des StuRas (bspw. Uni-Tag) sollen 151 Beutel mit dem StuRa-Logo bedruckt werden. Diese sind gedacht als Merchandise. Unter Rückbezug auf den letzten Antrag wird dargestellt, dass es da um Merchandise für den „spirex.de“ ging, also um einen völlig anderen Sachverhalt (so etwas passiert bei umfassender Personalunion, A.d.P.). Das Geld kommt aus dem Topf für Öffentlichkeitsarbeit. Rücksprasche mit der GB Soziales, die hier kommissarisch einspringt, erfolgt noch während der Sitzung. Es wird wahrscheinlich in Graustufen gedruckt, um Kosten zu sparen (grau ist Hipster, A.d.P.). Eine Rücksprache mit einem bekannten externen Druckanbietern bzgl. Preissenkung wird angeregt

Beschlussfassung:

=> formale Gegenrede

=> mit 5/0/0 bewilligt

Beschlussdatum: 
15. Mai 2014
Status: 
angenommen

Antrag F/2014-053

Antragsnummer: 
F/2014-053
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
David Göbel
Referat/Organisation: 
SMD
Antragstitel: 
Förderung des Programmes zu den Hochschultagen
Antrag: 

Antragssumme: 622,14 €

Vom 26.05-06.06.14 soll es die Hochschultage geben, hierzu lädt die SMD einen Professor ein, der diverse Vorträge zum christlichen Glauben und dessen Vereinbarkeit mit der Wissenschaft hält.

In der ersten Woche (26.05.-30.05) soll es vor allem um die kreative Bewerbung der Vorträge gehen und in der zweiten Woche (02.06.-06.06.) werden dann 4 Vorträge im HSZ abgehalten. Es wird mit 200-250 Zuhörern pro Veranstaltung gerechnet. Die Kosten werden teilweise durch Privat- und Firmenspenden finanziert. Shirts dienen zu Werbezwecken in der ersten Woche, Plakate (110) und Flyer (2000) und die Fahrtkosten des Referenten sollen ebenfalls vom StuRa übernommen werden

Warum StuRa-Förderung: Beitrag zur studentischen Bildung und Kultur: vor allem bzgl. des Themas Glaube und Wissenschaft. Referent arbeitet ohne Honorar, daher übernimmt SMD die Verpflegung

 

Änderungsantrag: 322,14 €

Streiche die Shirts, denn diese können wir nicht finanzieren, da sie dann beim StuRa verbleiben müssten und eine derartige Werbung nicht angemessen erscheint, zudem wird auf die vielen anderen, schönen, förderungswürdigen Projekte verweisen, für die wir gern noch Fördermittel bewahren wollen.

 

Beschlussfassung:

Abstimmung des Änderungsantrages: ohne Gegenrede angenommen

Abstimmung des geänderten Antrages:

=> formale Gegenrede

=> mit 3/0/2 bewilligt

Beschlussdatum: 
15. Mai 2014
Status: 
geändert angenommen

Antrag F/2014-052

Antragsnummer: 
F/2014-052
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Sascha Schramm
Referat/Organisation: 
Geschäftsbereich Soziales
Antragstitel: 
Förderung Veranstaltung Welthafen
Antrag: 

Antragssumme: 200 €

Veranstaltungen in der Reihe „Welthafen“ mit StuRa, StuWe und der Evangelischen Studentengemeinde Dresden. Bei letzteren waren zumeist die Veranstaltungen, aber der Zulauf war gering, daher jetzt Raum im HSZ beantragt.

Thematisch soll es um Brasilien und die WM gehen Vortrag von Gert Zimmermann („Kommentatorengott“) und einer Studentin aus Brasilien Antrag dreht sich um 200 € für den Druck der Flyer und Versorgung der Teilnehmer mit Keksen und Wasser für Redner (den „Kommentatorengott“, A.d.P.)

Mit Spendenkasse soll das gegenfinanziert werden.

Geld kommt nicht aus dem Fördertopf, sondern aus dem GB Sozialestöpfchen.

Beschlussfassung: ohne Gegenrede bewilligt

 

 

 

Beschlussdatum: 
15. Mai 2014
Status: 
angenommen

Antrag F/2014-051

Antragsnummer: 
F/2014-051
Antragstyp: 
Finanzantrag
AntragsstellerIn: 
Nicole Köhler, Sonja Hergarten
Referat/Organisation: 
HSG Flurgespräche
Antragstitel: 
Reisekostenzuschuss
Antrag: 

Antragssumme: 220 €

Kunstpädagogen organisieren jeden Semester 3 Veranstaltungen der Kunstgeschichte und -pädagogik, die aber allen offensteht auch in diesem Jahr sehr breit thematisch aufgestellt.

Finanzantrag für die zweite Veranstaltung mit dem C3D2 für Honorar und Reisekosten(-zuschuss).

Honorar ist „symbolisch“ für die Gilde der verarmten Künstler Werbekosten (Flyer) werden vom FSR der Philosophischen Fakultät geleistet (insgesamt 180 € für alle drei Veranstaltungen)

Einahmen von Veranstaltungen werden für Veranstaltungen wiederverwendet, sind aber im sehr kleinen Eurobereich, sodass nicht von Querfinanzierung gesprochen werden kann die StuRa-Förderung betrifft lediglich die zweite Veranstaltung, für die dritte Veranstaltung will man nicht nochmal an den StuRa herantreten auf die Plakate kann der StuRa auch noch abgedruckt werden.

 

Beschlussfassung: => ohne Gegenrede bewilligt

Beschlussdatum: 
15. Mai 2014
Status: 
angenommen

Antrag F/2014-050

Antragsnummer: 
F/2014-050
Antragstyp: 
Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe
AntragsstellerIn: 
Fabian Nötzel
Referat/Organisation: 
Katholische Studentengemeinde Dresden
Antragstitel: 
Anerkennung HSG
Antrag: 

aktuell über 100 Menschen aktiv

Am Montag ist stets Gemeindeabend mit Gottesdienst und Vortrag (interdisziplinär und theologisch) unter der Woche Gemeindeleben in der Mietwohnung mit gemeinschaftlichem Abendessen, Chöre, diverse andere Events in der Wohnung (zumeist ökumenisch). Etwa 90 % sind Studierende, Rest sind Absolventen oder Azubis, von den Studierenden etwa 90% TU-Studies, Rest der HTW und anderer Hochschulen (ergo etwa 81 % TU-Studenten). Sind nicht an das Bistum weisungstechnisch gebunden, obschon sie eine seelsorgerische Einrichtung des Bistums sind. Es kann sich jeder Einbringen, was auch sher intensiv geschieht und willkommen geheißen wird. Willensbildung zum Tagesgeschäft wird von den von der Gemeinde gewählten Vorständen getragen, diese haben aber vor allem koordinative Aufgaben Studentenpfarrer ist der einzige Hauptamtliche, er bildet mit den anderen Vorsitzenden den Gemeindevorsitz, ohne Sonderrechte, einzig aber die Finanzierungshoheit. Finanzierung erfolgt durch einen Betrag vom Bistum, leben anderweitig von Spenden, erheben aber keine Beiträge

Anerkennungsgrund: Materialausleihe und Bekanntheit

können glaubhaft nachvollziehbar machen, dass sie nicht Unterstützer politischer und gesellschaftlicher Ordnungsprinzipien sind, die den Grundprinzipien des StuRas konträr gegenüberstehen

 

Beschlussfassung: ohne Gegenrede anerkannt

 

Beschlussdatum: 
15. Mai 2014
Status: 
angenommen
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