Im Normalfall gibt es nur BAföG ab dem Monat, in dem der BAföG-Antrag gestellt wurde. Auf Grund der nachträglichen Regelstudienzeitverlängerung gibt es für diese Regelung eine Ausnahme. Bis zum 30.04.2021 kann in bestimmten Fällen ein rückwirkender BAföG-Antrag für das Wintersemester 2020/2021 gestellt werden.