Ausschreibung Mitglied im Förderausschuss

Die aktuelle Ausschreibung befindet sich hier.

Aufgabenbeschreibung

Der Förderausschuss ist ein ständiger Ausschuss gemäß §24a) der Grundordnung der Studentenschaft. Er besteht aus bis zu sechs vom StuRa gewählten Mitgliedern, die zum Zeitpunkt der Wahl auch StuRa-Mitglied sein müssen, und der Geschäftsführerin Finanzen. Der Förderausschuss entscheidet in seinen Sitzungen über die finanzielle Förderung studentischer Projekte nach §33 der Finanzordnung und die Anerkennung von Hochschulgruppen gemäß der Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen.

Bewerbung

Siehe aktuelle Ausschreibung.

Die aktuellen Mitglieder, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten befinden sich hier. Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag an das StuRa-Plenum. Zum Zeitpunkt der Wahl müssen die Bewerber_innen Mitglied des Plenums sein. Fragen zum Ablauf der Bewerbung sowie die Bewerbung selbst können an den Sitzungsvorstand via Mail gerichtet werden.