Sächsisches Hochschulgesetz

Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz

Auf dieser Seite findest du das geltende Hochschulgesetz sowie dessen Entstehung. Dieses Gesetz regelt fast alle Sachverhalte rund um die Universität, Lehre und Studium.

Das Hochschulfreiheitsgesetz wurde am 26.09.2012 vom Sächsischen Landtag beschlossen und trat am 18.11.2012 in Kraft.

 

Entstehung des Gesetzes

Am 10.05.2012 veröffentlichte die Staatsregierung den ersten Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes. Dazu gab es am 18.06.2012 eine öffentliche Anhörung, bei der die sächsische Studierendenschaft durch den Sprecher der KSS vertreten war und auch zu Gehör kam. Am 07.09.2012 gab die Regierungskoalition den anderen Parteien im Landtag die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf bekannt, welche am darauf folgenden Montag, den 10.09.2012 im Ausschuss besprochen und in den Entwurf übernommen werden sollten. Jedoch waren diese Unterlagen so fehlerhaft, dass sie am Tag der Ausschusssitzung noch einmal geändert  werden mussten. Diese Änderungsanträge sahen erstmals eine Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft, durch eine Änderung des § 24 Abs. 1 des Gesetzes, vor. Der Ausschuss übernahm die Änderungsvorschläge der Regierungskoalition mit der Mehrheit seiner Mitglieder und gab dem Landtagsplenum die Empfehlung zur Annahme des Gesetzes. Der so geänderte Gesetzsentwurf wurde dann in der 62. Sitzung des Sächsischen Landtages am 26.09.2012 angenommen, am 17. November 2012 im Sächsischen Gesetz- und Verwaltungsblatt veröffentlicht und trat am 18.11.2012 in Kraft.

 

Änderungen durch das Gesetz

  • Der Name: Statt nach dem sächsischen Hochschulgesetz dürfen wir uns nun dem Hochschul'freiheits'gesetz unterwerfen.
  • Studiengebühren eingeführt: Für Studierende, die mehr als 4 Semester über der Regelstudienzeit sind, werden 500€ Studiengebühren pro Semester fällig. Von Studierenden, die nicht aus der EU kommen, können ebenfalls Studiengebühren verlangt werden.
  • Freiversuch fällt weg: Für modularisierte Studiengänge wie Bachelor und Master fällt die Möglichkeit des Freiversuchs, also dem vorgezogenen Ablegen einer Prüfung, weg.
  • Zentralisierung von Macht: In verschiedenen Bereichen bekommt der Rektor gegenüber dem gewählten Senat mehr Entscheidungsmacht, wie schon in den vergangenen Gesetzesnovellen wird die Mitbestimmung an der Hochschule weiter ausgehöhlt.
  • Angriff auf die verfasste Studierendenschaft: Durch die Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studierendenschaft wird die studentische Vertretung geschwächt und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben deutlich verkompliziert. Die Landesregierung versucht damit, einer kritischen Stimme ihre Legitimität abzusprechen.
  • Einfluss der Regierung gestärkt: Im Zuge der Aushandlung sogenannter „Zielvereinbarungen“ mit den Hochschulen kann das SMWK (Ministerium für Wissenschaft und Kunst) den Hochschulen mit Sanktionen drohen.
  • Hochschulzugang leicht erweitert: Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses wird auch Menschen mit staatlicher Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung der Hochschulzugang gewährt, sofern sie eine Qualifikationsprüfung bestehen.
  • Ökonomisierung der Hochschulen: Die Hochschulen bekommen das Recht, durch Unternehmensgründungen ihre Aufgaben outzusourcen. Bisher durfte dies nur zu Forschungszwecken geschehen, in Zukunft können auch Lehrtätigkeiten oder Verwaltungsaufgaben davon betroffen sein.

 

Was kann ich tun?

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Hochschulgesetz

Seit Jahren schon wird in Sachsen an einem neuen Hochschulgesetz gearbeitet. Es könnte das Studium und Uni-Leben bis zur Unkenntlichkeit verändern. Auf dieser Seite findet ihr Informationen zum Hochschulgesetz und unseren/euren Einflussmöglichkeiten darauf.

 

Beschlossene Version des Sächsischen Hochschulgesetzes

Am 14. November 2008 wurde das umstrittene Sächsische Hochschulgesetz im Landtag verabschiedet. Es tritt zum 1.1.2009 in Kraft.

 

Neueste Version des geplanten Hochschulgesetzes

Hier gibt es den Entwurf für das Sächsische Hochschulgesetz zum Download :

 

Abgeordnetenprotest per Brief

Du willst deinem Abgeordneten deine Meinung zum geplanten Sächsischen Hochschulgesetz sagen? Prima, unter www.smash-deinen-abgeordneten.de kannst du deinen eigenen Protestbrief zusammenstellen und durch den StuRa der TU Dresden an den Abgeordneten deines Wahlkreises versenden lassen.
Für alle, die ihren Wohnsitz nicht in Sachsen haben besteht die Möglichkeit, der Wissenschaftsministerin und dem Ministerpräsidenten zu schreiben.

 

VOLLVERSAMMLUNG

Am 23.4.2008 gibt es wieder eine gemeinsame Vollversammlung der Studierenden der HTW und TUD zum Sächsischen Hochschulgesetz. Die letzte Versammlung hatte sich mit unserem Protest gegen die geplante Novellierung beschäftigt. Diesmal wollen wir unsere Strategien zur Verhinderung des Gesetzes und Erarbeitung eines EIGENEN Gesetzesentwurfes vorstellen und die Unterstützung der Studierenden einholen.
Anschließend wird es eine Podiumdiskussion mit Vertretern der Linke, Grüne und Studierenden- sowie Personalvertretern geben.

  • Wann: 23.4.2008, 17.00
  • Wo: Trefftz Bau, Physik Hörsaal

 

DEMO

Am 13.Dezember 2007 findet endlich die lang erwartete Demonstration mit Studierenden aus ganz Sachen gegen das geplante Sächsische Hochschulgesetz statt. Treffpunkt ist der Fritz-Foerster-Platz.

Wir suchen noch Ordner für die Demo. Wenn ihr euch zur Verfügung dafür stellen wollt, oder auch vorher erstmal nachfragen wollt, was zu tun ist, meldet euch bei Christoph und schreibt ihm eine . Eine Einweisung für alle Ordner findet am 13.12.2007 im StuRa, Zi. 15, um 12.00 Uhr statt (1 h vor der Demo).

Info-Film zur Problematik des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes

 

 

VOLLVERSAMMLUNG

Am 14. November 2007 fand eine mit 800 Studierenden gut besuchte Vollversammlung statt, auf der über die Inhalte und Gefahren des neuen Hochschulgesetzentwurfs informiert wurde.

 

 

Demokratie war gestern - das neue Hochschulgesetz

Im Osten nichts Neues? „Von wegen“ dachte sich die sächsische Landesregierung und bastelt nun schon seit Jahren am neuen Hochschulgesetz. Und weil der Begriff „Reform“ verbraucht und „Revolution“ so unzutreffend ist, spricht man hierzulande von der „Novellierung“ des SächsHG. Das hat nichts mit Telenovela zu tun und wird auch nicht als Novelle in die Geschichte deutscher Literaturkunst eingehen. Aber es wird uns betreffen. Es betrifft die Profs, die Mitarbeiter der Hochschule, uns Studierende und auch jene die es noch werden wollen.

Aber was steht drin? Was wird geändert und wieso rebellieren die Studierendenvertreter, Personalräte und sogar mache Hochschulleitungen so dagegen? Wie soll eine Hochschule nach Vorstellung der Landesregierung zukünftig funktionieren? Und wieso funktioniert sie so nicht? Vieles versucht die Regierung hier einfach unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung und Stärkung der Hochschulautonomie zu verändern. Wir verschaffen euch einen Einblick! Denn wenn das neue Hochschulgesetz dann ab Frühjahr langsam Einzug in unser aller Leben halten wird, werden bestimmt wieder welche fluchen: „Ach hätt ich doch...“ Um das zu verhindern und um euch einen guten Grund zu liefern gemeinsam mit uns Studierendenvertretern im Herbst demonstrieren zu gehen, haben wir dieses Papier verfasst.

 

Gremien

Der Senat ist das zentrale Gremium an einer Hochschule, zumindest ist er das im Moment. Er entscheidet alle Fragen, die mit dem Studienablauf zu tun haben. Hier haben alle Dekane einen Sitz und zusätzlich werden Studierende, Professoren und Mitarbeiter der Hochschule in den Senat gewählt. Die Regierung meint nun aber, dass dieses Gremium zu groß und zu träge ist. Also wird im Zuge der Entdemokratisierung die Anzahl der Mitglieder auf 17 begrenzt. Natürlich haben die Profs auch weiterhin mehr als die Hälfte der Sitze. Neu ist, daß sie alle demokratisch gewählt werden. Klingt gut, die Sache hat aber auch einen Haken: Nicht jede Fakultät kann hier in Zukunft einen Vertreter haben. Aber wir wollen nicht alles schlecht reden, schließlich müssen bei Dingen, die die Studienorganisation betreffen alle Studierende zustimmen, wenn nicht, bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat um derartiges durchzubringen. Und wenn die eine oder andere Zustimmung dann gefunden ist, kann der Senat seine Stellungnahme abgeben, denn entscheiden wird er ja nicht mehr viel, nur noch beraten und Stellung nehmen. Ein Phänomen, was in diesem Gesetz an so mancher Stelle zu beobachten ist: Gremien beraten nur noch, aber einzelne Personen entscheiden.

Das sieht man auch im Fakultätsrat. Dort sitzen wieder Profs, Mitarbeiter und Studierende. Sie kümmern sich um alle grundsätzlichen Themen, die die Fakultät angehen. Wird ein Thema fakultätsübergreifend, muss sich der Senat einschalten. Das bleibt auch alles so im neuen Gesetz. Mit einer klitzekleinen Veränderung: Der Fakultätsrat hat in Zukunft nur noch beratende Funktion, die operativen Aufgaben nimmt nun der Dekan wahr. Wieder ein prächtiges Beispiel wie wichtig unseren demokratisch gewählten Vertretern in der Landesregierung das System ist, welches sie selbst an die Macht gebracht hat.

 

Studiengang adé

Gut, wir haben da also schlimmstenfalls einen Senat bestehend aus Leuten der stärksten Fakultäten an einer Technischen Hochschule und außerdem ein Rektorat, das die geisteswissenschaftlichen Studiengänge nicht so mag. Dann steht eigentlich nichts mehr im Wege die für die Wirtschaft ja so unnützen Studiengänge abzuschaffen, oder? Aber Moment: Das Ministerium kann ja noch einschreiten, und dass die immer im Interesse der Studierenden handeln ist uns ja allen bekannt.

 

Tschüss Konzil, willkommen Hochschulrat

Da gibt es dieses ominöse Konzil, keiner hat es je gesehen und niemand war je auf einer Party zu der es eingeladen hat. Das liegt wohl daran, dass es im Hintergrund arbeitet. Das Konzil entscheidet die Grundsätze, nach denen sich die Hochschule entwickeln soll und tagt mindestens einmal im Jahr. In ihm sind alle Mitgliedergruppen der Hochschule, also alle Fachbereichsräte, bestehend aus Dekanen, Professoren, Mitarbeitern und Studenten, vertreten. Da das Konzil sehr viele Mitglieder hat und es schwierig ist, einen Termin zu finden, an dem alle Zeit haben, wählt es den Senat, der das Tagesgeschäft erledigt.

Wenn es aber nach dem neuen Hochschulgesetz geht, ist das alles Schnee von gestern. Das Konzil wird abgeschafft, der Senat berät nur noch und es wird ein Hochschulrat eingeführt. Die Hälfte dessen, was der Senat bisher entschied, fällt jetzt in die Verantwortung des Hochschulrates. Ganz im Sinne der Entdemokratisierung wird dieses Gremium aber nicht gewählt, sondern 75% der Mitglieder werden vom Ministerium ernannt. Dabei dürfen die Mitglieder aber nicht der Hochschule angehören. Das verbleibende Viertel wird vom Senat gewählt. Aber diese Leute dürfen in keinem anderen Gremium der Hochschule tätig sein. Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Hochschulrat, der eine gewaltige Macht hat, sitzen nur Menschen, die keine Ahnung von der Hochschule haben oder bisher bei der Besetzung von Ämtern übergangen wurden. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Gremium gut für die Zukunft der Hochschule ist.

 

Alle Macht dem Rektor

Eine Hochschule funktioniert nur dann gut, wenn alle vertretenen Gruppen, also Dozenten, Mitarbeiter, Rektoren, Senatoren und Studenten, in die Entscheidungen mit einbezogen werden und die Zukunft gemeinsam gestalten. Leider sieht das unsere Landesregierung anders. Der Rektor soll weit reichende Kompetenzen bekommen. Er kann z.B. die Gebührenordnung beschließen oder ganze Studiengänge im Alleingang absetzen. Darüber hinaus entwirft das Rektorat den Wirtschaftsplan und Jahresabschluss und legt diese dem Hochschulrat zur Absegnung vor. Daß dieser nicht gerade vor Kompetenz strotzt, wissen wir bereits. Das macht aber nichts, denn wenn dem Hochschulrat der Rektor nicht passt, wird er einfach nicht wieder gewählt.

 

Gebühren ja, Studiengebühren nein

Da wird im neuen Gesetz extra ein Paragraph geschaffen für etwas das es in Sachsen eigentlich garnicht gibt: Gebühren fürs Studium. Es soll also in jeder Hochschule eine sogenannte Gebührenordnung geben. Aber was da wiederum genau drinstehen soll, kann uns auch keiner sagen, schließlich steht im Gesetz, dass es keine Studiengebühren geben wird. Mal abgesehen von den Gebühren fürs Masterstudium, fürs Fernstudium, fürs Zweitstudium, für Leistungen des Studienkollegs, für Prüfungen von Kenntnissen, die extern erworben wurden und für die Unterrichtung besonders begabter Kinder in Nachwuchsförderklassen der Kunsthochschulen. Fantastisch, in Sachsen reicht es also nicht wie in anderen Bundesländern reich oder begabt zu sein, hier muss man schon Geld und Talent mitbringen.

 

Studienkommissionen

Da wird uns doch tatsächlich was geschenkt: mächtigere Studienkommissionen. Die Regeln alles was auf Studiengangebene passiert, also beispielsweise Änderungen der Studienordnung und Evaluierung von Lehrveranstaltungen. Außerdem beraten sie den Dekan. Und laut dem neuen Gesetz hat die Studienkommission ein Initiativrecht im Fakultätsrat, ja richtig gelesen, im Fakultätsrat, genau der, der auch den Dekan berät. Klingt verwirrend, is aber toll. Man rät dem Dekan etwas, kann dann noch mitbestimmen, was dem Dekan geraten werden soll, und der macht dann doch was er will. Man nennt das dann Etwas im Benehmen mit dem Fakultätsrat entscheinden.

 

Hochschulsport

Vieles ist so aufwändig und muss verbessert werden, dachten sich die Verantwortlichen im Ministerium und so kam es, dass so etwas Unwichtiges wie der Hochschulsport als Zentrale Einrichtung der Hochschule einfach aus dem Gesetz gestrichen wurde. Fragt man nach dem Grund dafür, bekommt man die Antwort: Stärkung der Autonomie. Was das für die einzelnen Hochschulen bedeutet, kann man sich unschwer ausmalen: Wird es weiterhin an allen Hochschulen ein vielfältiges Angebot sportlicher Aktivitäten geben? Wird dann nur noch Fußball gespielt, weil eben gerade kein Volleyballnetz da ist? Unser Hochschulsport ist eh schon total unterfinanziert und die Turnhallen überlastet. In Zeiten, wo nicht nur unsere Kinder immer fetter und fauler werden, ist das ein Schritt in die zweifellos richtige Richtung - schlechte Publicity ist eben bekanntlich gute Publicity. Joggen an der Fernverkehrsstraße als einziger Ausweg.

 

Personalautonomie – Oder die Frage, was hat die TU Dresden, was andere nicht haben?

Da kommen Bekenntnisse aus Sachsens Hochschulen, also von den Leitungen der Hochschulen selbstverständlich, in denen es heißt, dass sie Personalautonomie wollen. Aber was bedeutet das? Nun, bisher sind alle Professoren und Mitarbeiter beim Staat unter Vertrag. Das würde sich dann ändern: Die Hochschule wird zum Arbeitgeber. Klingt untragisch, aber spricht man mit Gewerkschaftsvertretern, so erfährt man, dass das ungeahnte Konsequenzen haben kann. Klar, die Gehälter können sich ändern. Wenn nach Leistung bezahlt wird, bekommen „die Guten“ mehr Geld. Und woher kommt das Geld? Das weiß man noch nicht so genau, aber das gibt sich im Laufe der Zeit, wenn die Anzahl der Mitarbeiter abnimmt und die Kassen sich langsam füllen. Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen“: sowas hat's noch nie an unseren Hochschulen gegeben. Und dass die dann möglich sind, befürchtet auch niemand, außer die Mitarbeiter halt. Nun könnte ein Student sagen: „Was juckt es mich?“ Gegenfrage: Was passiert, wenn weniger Leute in der Uni arbeiten, aber die Studierendenzahlen gleich bleiben? Wenn momentan in jedem Praktikum und in jedem Seminar noch ein Mitarbeiter der Uni sitzt um uns zu betreuen, werden in Zukunft da vielleicht nur noch HIWIs aus höheren Semestern sein. Die Labore werden dann auch von Studierenden aus den höheren Semestern betreut.

Jedenfalls kann diese Personalautonomie an der TU Dresden drei Jahre lang getestet werden. Eine faszinierende Art Gesetze zu machen, man probiert's einfach mal aus und gibt dem Ganzen einen positiv klingenden, zukunftsweisenden Namen: „Modellversuch“. Wenn dieser Versuch fruchtet, werden andere Hochschulen auch die Möglichkeit der Personalautonomie bekommen. Zynisch: Als nächstes kommen dann bestimmt an der Uni Leipzig für drei Jahre Studiengebühren – als Modellversuch selbstverständlich. Und wenn man danach feststellt, dass sich tatsächlich mit Studiengebühren Haushaltslöcher super unauffällig indirekt stopfen lassen, kann man sie landesweit einführen.

 

Evaluation der Leere

Evaluationen? Das sind die Fragebögen die ihr jedes Jahr in euren Vorlesungen und Seminaren ausfüllen dürft und deren Auswerter dann feststellen, dass sich doch eigentlich nicht wirklich viel ändert. Nun, das ändert sich, ganz im Sinne eines neuen Gesetzes, jetzt nicht. Eine uralte Forderung der Studierendenvertretungen nach Veröffentlichung dieser Bewertungen – damit man sich eben vor der Vorlesung ein Bild über Lehrqualität und Professor machen kann – ist weiterhin nicht aufgenommen. Aber: Sollte sich ein Prof über mehrere Jahre als Niete herausstellen und nicht zufällig verbeamtet sein, kann der Rektor zumindest ein wenig an seiner Gehaltsschraube drehen. Spürbare Konsequenzen wegen Inkompetenz wie in anderen Institutionen der Gesellschaft gibt es weiterhin nicht.

 

Der Studentenrat

Eine gute Nachricht gibt's: beim StuRa bleibt alles beim Alten, wir kümmern uns weiterhin um eure Probleme, organisieren Parties für euch und unterstützen Ausstellungen, Veranstaltungen und Projekte der Studierenden. Wir dürfen auch weiterhin eure Interessen vertreten, dürfen ein offenes Ohr für eure Wünsche und Probleme haben, dürfen weiterrebellieren, dürfen weiter von der Regierung ignoriert werden und dürfen weiter auf Verständnis, aber keine Unterstützung von den Verantwortlichen hoffen.

In diesem Sinne, wir sehen uns auf der Wiese beim Landtag!

 

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