Zweitwohnungssteuer

Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Stadtrat eine Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden beschlossen. Diese Steuer haben alle volljährigen Personen zu entrichten, die in der Stadt Dresden im Sinne des Sächsischen Melderechts eine Nebenwohnung beziehen. Somit gilt die Zweitwohnungssteuer (im folgenden ZWS) auch für Studierende und Azubis, die mit ihrem Nebenwohnsitz in Dresden gemeldet sind.

Der Studentenrat der TU Dresden stand auf Grund dieses Sachverhalts in den letzten Jahren in einem Rechtsstreit mit der Stadt Dresden. Am 25.März 2014 wurde die Klage durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Damit haben wir den Rechtsstreit zwar verloren, jedoch Rechtssicherheit gewonnen. Während des mehrjährigen Rechtstreites passte die Stadt Dresden die Satzung nach und nach an, sodass sie nunmehr rechts ist und keine Unklarheiten aufweist.

Das bedeutet konkret:

  1. Das Kinderzimmer bei euren Eltern zählt als Wohnung und befreit nicht von der ZWS in Dresden!
  2. Wir empfehlen euch, euch mit dem Hauptwohnsitz in Dresden anzumelden.
  3. Solltet ihr die Zweitwohnungssteuer nachzahlen müssen, könnt ihr bei eurem Sachbearbeiter nach Ratenzahlung fragen.

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne an zws@stura.tu-dresden.de wenden.