TU Wahlordnung

Der StuRa der TUD untestützt die Stellungnahme der studentischen Senatoren zur beschlossenen Wahlordnung der TUD. Darüber hinaus kritisiert er, dass die Hochschule willfährig die Anweisung des SMWK übernommen hat und per Wahlordnung die Wahl der studentischen Mitglieder in den Fakultätsrat und den Senat/erweiterten Senat direkt erfolgen soll, obwohl die Studierendeschaft der Meinung ist, dass dies ihren Interessen nicht gerecht wird.

Stellungnahme zum Beschluss der Wahlordnung der TU Dresden im Senat am 08.07.2009 9. Juli 2009 Wahlordnung gegen Studierende verabschiedet

Am 08.07.09 hat der Senat der TU Dresden die vorläufige Wahlordnung der Universität beschlossen. Sie sieht die Direktwahl der Mitglieder von Senat und Erweitertem Senat nach einem Wahlkreismodell entsprechend der vier Wissenschaftsgebiete vor. Gegen diese Fächerquote für die Gruppe der Studierenden hat sich die Mehrheit der studentischen Senatsmitglieder frühzeitig ausgesprochen, da

  1. die Wissenschaftsgebiete Geistes- und Sozialwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Medizin bereits ausreichend über die Gruppe der HochschullehrerInnen und des akademischen Mittelbaus abgebildet sind,
  2. die Direktwahl und Verkleinerung des Senates den Gewinn von Wählerstimmen über die eigene Fakultät hinaus nötig macht und damit die Vertretung einer breiten Zahl von Interessen sicherstellt,
  3. Konfliktlinien unter Studierenden weniger zwischen den Fächern als der Gruppe der Hochschullehrer, wenn es bspw. um Studienreform oder Studiengebühren geht, verlaufen.

Zudem ist die Fächerquote bei nur vier zu vergebenen Plätzen nicht mit der auch vom Studentenrat geforderten Geschlechterquote vereinbar. Dazu Nick Wagner, studentischer Senator: „Frauen sind bisher im Senat massiv unterrepräsentiert. Zwar machen sie die Hälfte der Studierenden aus, besetzen aber nur eine von acht Senatspositionen. Dass Handlungsbedarf besteht, hat sogar das Rektorat erkannt, in dem es sich in seinem Gleichstellungskonzept verpflichtet, den Frauenanteil in den Gremien zu erhöhen. Wie die Gruppen- und die Fächerquotierung, soll die Geschlechterquote eine angemessene Repräsentation wesentlicher Interessen sicherstellen.“ Entsprechende Änderungsanträge, die eine Aufhebung der Wahlkreisbindung und die Einführung einer Geschlechterquote für die Wahl der studentischen SenatorInnen in Senat und Erweiterten Senat vorsahen, wurden jedoch mit der Mehrheit der Hochschullehrer und des akademischen Mittelbaus abgewiesen. „Wir Studierende betrachten es in erster Linie als eigene Angelegenheit, festzulegen, nach welchen Kriterien die studentischen Senatsmitglieder gewählt werden“, so Wagner. „Dieser Beschluss lässt die Vorstellungen der Studierenden vollkommen unberücksichtigt und belastet das Verhältnis zwischen Studierenden und den anderen Gruppen im Senat schwer. Es bleibt zu hoffen, dass der im Herbst neu gewählte Senat die beschlossene vorläufige Wahlordnung hinsichtlich Fächer- und Geschlechterquote ändert und so wirksame Gleichstellung und studentische Interessenvertretung im höchsten universitären Gremium ermöglicht.“

Nick Wagner Gregor Fiedler