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Prüfungsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für eine Prüfungsabmeldung ausreichen!

Bezugnehmend auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die kleinen Anfrage zum „Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Studium und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ (Drs. Nr. 6/12130) fordert der Studentenrat der TU Dresden eine krankheitsbedingte Prüfungsabmeldung ohne Angabe von Symptomen.

An der TU Dresden ist es an einzelnen Fakultäten gängige Praxis, dass Studierende ein Formular vom Prüfungsausschuss dem Arzt vorlegen müssen, in dem Symptome der Krankheit offen gelegt werden müssen.¹

Die Sächsische Staatsregierung rechtfertigt diese Vorgehensweise dabei mit der Sicherung der „Chancengleichheit für künftige Berufsbewerber“.

Paul Hösler, Geschäftsführer Hochschulpolitik, kritisiert:

„Es ist eine Farce zu glauben, dass Studierende, die wegen Krankheit von einer Prüfung zurücktreten wollen, Vorteile gegenüber ihren Kommiliton:innen durch ihren Rücktritt hätten. Vielmehr sind sie dadurch mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert, zum Beispiel erhöhte Prüfungslast in kommenden Semestern oder auch finanzielle Komplikationen im BAföG-Bezug durch längere Studiendauer.“

Es fehlt zudem auch jegliche statistische Evidenz, dass verschobene Prüfungen automatisch zu besseren Ergebnissen führen würden. Durch das ausschließliche Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sowohl die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden geschützt als auch unnötiger Verwaltungsaufwand gespart werden.

„Durch die Erstellung und Auswertung der Formulare zur Abmeldung von Prüfungen bei Krankheit entstehen Aufwand und Kosten für Ärzte, Studierende und die Prüfungsausschüsse. Dass Studierende, die beispielsweise psychische Krankheiten besitzen, ihre intimen Daten den Prüfungsausschüssen vorlegen müssen, muss endlich aufhören. Bis eine Neuregelung kommt, fordern wir die Prüfungsausschüsse dazu auf freiwillig auf die Forderung nach Symptomangabe zu verzichten“, so Matthias Lüth, Referent Lehre und Studium.

¹ bspw. Fakultät Wirtschaftswissenschaften: https://tu-dresden.de/bu/wirtschaft/ressourcen/dateien/pruefungsamt/hinweiseundformulare/AErztliche-BescheinigungFakWIWI_Stand_04_2016.pdf?lang=de