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Ein Urteil erster Klasse für Studierende in Dresden

Der Studentenrat der TU Dresden ist überwältigt von der eindeutigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Dresden in Bezug auf die Klagen gegen die Zweitwohnungssteuer von Dresdner Studenten. Der Studentenrat der TU Dresden unterstützte die Klagen von drei Dresdner Studenten gegen die Zweitwohnungssteuer in Dresden. Heute hat das Verwaltungsgericht Dresden ein eindeutiges Urteil gefällt. Das Gericht folgte dabei der Argumentation des Studentenrats. Von der Zahlung der Zweitwohnungssteuer sind nun die Studenten ausgenommen, die als Hauptwohnsitz ein oder mehrere Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzen, da hier im rechtlichen Sinne eine eigene Wohnung nicht vorliegt, über die auch eine Verfügungsgewalt herrscht. Des Weiteren führte das Gericht aus, dass man bei Studenten nicht von einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgehen kann. Somit fallen diese Studenten nicht unter die Zweitwohnungsteuer, die im Übrigen die Form einer Aufwandssteuer hat. Der Landeshauptstadt Dresden bleibt allerdings der Weg der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Gericht kündigte zudem an, eine Urteilsbegründung zu verfassen, die höchstwahrscheinlich nicht von einer höheren Instanz in Frage gestellt werden kann.

Ulrich Rückmann vom Studentenrat der TU Dresden sagt dazu: „Die Stadt Dresden sollte sich nun kooperativ zeigen und auf eine Berufung verzichten. Eine weitere Verzögerung würde nicht im Sinne der Studierenden sein, die in der Regel auf jeden Cent angewiesen sind. Die Stadt Dresden sollte endlich ein menschliches Gesicht zeigen.“

Peter Grünberg vom Studentenrat der TU Dresden übt darüber hinaus vorsichtig Kritik an dem Verhalten der Stadt Dresden: „Der Studentenrat der TU Dresden hat schon vor der Beschlussfassung das Gespräch mit dem verantwortlichen Bürgermeister gesucht, ist dort aber auf taube Ohren gestoßen. Wir hätten gern mit der Stadt eine Lösung gefunden, bevor das Gericht urteilen musste.“

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, bekommen alle Studenten, die aus den oben benannten Gründen einen Widerspruch gestellt haben, die gezahlten Beträge zurückerstattet. Zusätzlich können sich Studenten auf das heutige Verfahren berufen und eine Aussetzung des Vollzugs der Steuer beantragen, wenn sie sich gegen den Steuerbescheid wehren.