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Geschäftsführer des Studentenrat der TU Dresden verurteilen neuen Hochschulgesetzentwurf aufs Schärfste

Beschränkung der studentischen Mitbestimmung, fragliche Gebührenfreiheit und übermächtige Rektoren können nicht das Ziel sächsischer Hochschulpolitik sein.

Die Geschäftsführer des Studentenrat der TU Dresden lehnen den neuesten Gesetzentwurf zum Sächsischen Hochschulgesetz aus tiefster Überzeugung ab. Anstelle eines sozial gerechten und zukunftstauglichen Novellierungspaketes gab es aus dem Haus der, sozialdemokratischen, Ministerin Stange nur ein Stückwerk zu lesen, in dem der immense Einfluss ihres christdemokratischen Vorgesetzten mehr als deutlich zur Geltung kommt. Auf dem Altar der, viel geforderten und für SPD zum Glaubwürdigkeitskriterium gewordenen, Studiengebührenfreiheit, wurden so gut wie alle anderen sozialdemokratischen Zielsetzungen - wie studentische Mitbestimmung und ausgewogene Machtverteilung im Universitätsbetrieb - geopfert. So muss es als Schlag ins Gesicht aller derjenigen, die in einer effektiven und umfassenden studentischen Mitgestaltung den erfolgserprobten Weg zur einer realitätsnahen Universitätspolitik sehen, gelten, wenn Studenten sich nur noch im Senat am universitären Gestaltungsprozess beteiligen können – so dies bei einer Sitzzahl von 3 Studenten überhaupt möglich ist. Dem gegenüber steht ein mit Kompetenzen überhäufter Rektor, dessen alleiniger Gestaltungswille nur durch einen Hochschulrat begrenzt wird, dessen Mitglieder wiederum sich zwar nur zu ¼ aus Universitätspersonal rekrutieren, dessen Befugnisse aber alles bisher dagewesene in den Schatten stellen. Dem Senat, ursprünglich als wichtigstes Entscheidungsgremium gedacht, bleibt nur die Wahl des Rektors als seine wichtigste Funktion ansehen zu dürfen, ansonsten aber meist nur Stellung zu Entscheidungen von anderer Stelle zu nehmen – ein zahnloser Tiger mit Alibikontrollfunktion. Sollte dieser Gesetzentwurf Wirklichkeit werden, so steht den sächsischen Studierenden und Universitätsangestellten statt vielgepriesener Autonomie, Fremdbestimmung; statt oft geforderter Basisdemokratie zentralistische Willkürentscheidungen bevor.

Es bleibt fast zu hoffen, dass Herr Milbradt zu seinem Wort steht und den Gesetzentwurf fallen lässt, sollte sein Koalitionspartner einer Übertragung der Dienstherrenhoheit vom Land auf die einzelnen Hochschulen nicht zustimmen, vorausgesetzt der Juniorpartner bleibt zumindest in dieser Frage endlich bei seiner Position. Für die sächsische Hochschullandschaft wäre dies allemal besser.