Uni-Wahlen 2024

Wählen gehen!

Wo & Wann?

Im Dezember diesen Jahres finden wieder die Uni-Wahlen an der TU Dresden endlich wieder in Präsenz statt. Von Dienstag, den 10. bis Donnerstag, den 12.12. wählst du deine studentischen Vertreter*innen für verschiedene Gremien wie Fachschaftsrat, Fakultäts- und Bereichsrat, Senat und erweiterten Senat, sowie je nach Fakultät und Bereich auch die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertretenden.

Für jede Fachschaft existiert ein eigener Wahlstand, an dem du unkompliziert deine Stimme abgeben kannst. Dazu musst du nur deinen Studierenden- und Personalausweis mitbringen.

Hier kannst du sehr einfach deinen Wahlstand und dessen Öffnungszeiten finden.

Wähle deine Fachschaft aus und lasse dir auf der Karte Standort und Öffnungszeiten deines Wahlstands anzeigen. Falls du unsicher bist, kannst du auch einfach nach deinem Studiengang suchen:


Alternativ findest du hier ein PDF mit allen

Warum überhaupt wählen?

Neben dir sind aktuell 30.000 Studierende an unserer Universität eingeschrieben. Gemeinsam bilden wir alle die Studierendenschaft. Damit sind wir mit Abstand die größte Interessensgruppe an unserer Uni und haben bei vielen Entscheidungen ein Mitspracherecht. Studentisches Engagement kann echt was bewegen. So hat der Studierendenrat (StuRa) zum Beispiel ein sachsenweites Semesterticket für dich organisiert, bietet Beratungen an, fördert Hochschulgruppen, unterstützt soziale Härtefälle, organisiert Veranstaltungen und tut noch so vieles mehr.

Geh wählen und stelle so sicher, dass es auch in Zukunft eine starke studentische Stimme an unserer Uni gibt und deine Interessen vertreten werden. Die Studierendenvertretungen können aktiv Einfluss auf die Entwicklung unserer Hochschule nehmen, dafür müssen sie nur von dir gewählt werden!

Was wird gewählt?

Fachschaftsrat (FSR)

Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Interessenvertretung an der Fakultät. Er vertritt alle Studierenden bestimmter Studiengänge die zu einer Fachschaft zusammengefasst sind. Der FSR ist die erste Anlaufstelle bei Problemen rund ums Studium und unterstützt die Erstis im Rahmen der Erstsemestereinführung (ESE) zu Beginn des Studiums bei der Orientierung an der Uni. Neben vielen Veranstaltungen wie Spieleabenden oder Parties bietet der FSR oft nützliche Tipps und Dienstleistungen an, wie beispielsweise Klausurensammlungen, Beratungsangebote oder einen Materialverleih.

Dem Fachschaftsrat gehören bis zu 25 von dir gewählte Mitglieder an, die meist wöchentlich auf einer Sitzung zusammenkommen. Die Mitglieder des FSR entsenden Studierende in den Studierendenrat (StuRa) und schlagen die studentischen Vertreter*innen für diverse Gremien der Fakultät vor.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste und richtungsweisende Gremium einer Fakultät. Hier werden in monatlichen Zusammenkünften die wesentlichen organisatorischen, finanziellen und personellen Themen diskutiert und beschlossen. Unter anderem werden die Studiendokumente bestätigt, die in der Studienkommission (StuKo) erarbeitet wurden und die Berufungen für Professuren organisiert.

Den Vorsitz im Fakultätsrat hat die*der Dekan*in. Neben Professor*innen sowie Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus, der Gruppe des wissenschaftsunterstützenden Personals, und einer Person für Gleichstellungsfragen, sitzen im Fakultätsrat auch Studierende, die von dir gewählt werden.

Bereichsrat

Im Bereichsrat treffen sich, ähnlich wie im Fakultätsrat, alle Mitgliedergruppen aus dem Bereich. Dass bedeutet, dass neben den Vertreter*innen der Studierenden auch Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung in diesem Gremium sitzen. Dazu kommt noch der oder die Gleichstellungsbeauftrage des Bereichs.

Je nach Ordnung des Bereichs hat der Bereichsrat unterschiedliche Aufgaben. Er kann zum Beispiel bereichsweite Studiengänge beschließen oder auch über die Weiterentwicklung des Bereichs entscheiden.

Senat

Der Senat ist das höchste akademische Gremium der TU Dresden. Er trifft richtungsweisende und grundlegende Entscheidungen für die gesamte Universität, bestimmt also über deren Strategie und Ausrichtung. Auch die Einführung und Auflösung von Studiengängen wird in letzter Instanz hier entschieden. Eine wichtige Funktion kommt dem Senat außerdem als Plattform für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen, Fakultäten, Institutionen und Statusgruppen zu.

Diese Statusgruppen stellen zu jeweils unterschiedlichen Anteilen die insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats. Wie in allen Gremien haben die 11 stimmberechtigten Hochschullehrer*innen eine per Gesetz vorgeschriebene Mehrheit von einer Stimme, die Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kommen auf jeweils 4 Vertreter*innen, die übrigen Beschäftigten auf 2.

Darüber hinaus gehören noch weitere Personen ohne Stimmrecht dem Senat an. Dazu zählen zum Beispiel Rektor+,*in, Prorektor*innen, Kanzler*in und die Dekan*innen der Fakultäten sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Erweiterter Senat

Neben dem Senat gibt es auch noch den erweiterten Senat. Dieses Gremium tagt jedoch seltener. Es ist zuständig für die Wahl und die Abwahl des*der Rektor*in sowie für die Beschlussfassung über Änderungen der Grundordnung der TU Dresden.

Der*die Rektor*in hat den Vorsitz inne. Genauso wie die Prorektor*innen, der*die Kanzler*in, die Dekan*innen sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule gehört er dem Gremium nur mit beratender Stimme an. Dem erweiterten Senat gehören die 21 stimmberechtigten Mitglieder des Senats und nochmals die gleiche Anzahl von Vertreter*innen aus den Statusgruppen an. Du wählst auch hier die vier studentischen Vertreter*innen und ihre Ersatzpersonen.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragten gibt es auf verschiedenen Ebenen der Universität. Direkt gewählt werden die Beauftragten der Fakultäten und der Bereiche. Jedes Mitglied der Fakultät oder des Bereichs kann die oder der Gleichstellungsbeauftragte werden. Das bedeutet, dass auch Studierende kandidieren können.

Die Gleichstellungsbeauftragten sind qua Amt Mitglied im Fakultäts- bzw. Bereichsrat und auch in den Berufungskommissionen vertreten. Außerdem sind die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpersonen auf ihrer Ebene für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit und organisieren und unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Projekte und Veranstaltungen.

Wen kannst du wählen?

Für die verschiedenen Gremien gibt es natürlich auch eine ganze Menge Kandidierende. Allein für die Plätze in den Fachschaftsräten bewerben sich mehr als 350 Menschen. Da ist es nicht ganz einfach den Überblick zu behalten. Damit du weißt, wer die einzelnen Leute sind, die da gerne im FSR mitmachen wollen haben einige Fachschaftsräte eine Kandidierendenvorstellung erarbeitet. Diese findest du meistens auf der Seite des Fachschaftsrats oder einfach über die Suche weiter oben auf dieser Seite. Einfach Studiengang oder Fachschaft eingeben, und du siehst neben Wahlort und -zeit auch den Link zu den entsprechenden Seiten. Wenn es keine eigene Seite gibt, findest du demnächst zumindest eine Liste mit den Kandidierenden für deinen FSR.

Kandidierende für alle FSRä

Auch für den Senat und erweiterten Senat haben sich viele Kandidierende gefunden. Die einzelnen Kandidierenden stellen sich aber schon hier vor.

Kandidierende für den Senat

Kandidierende für den erweiterten Senat

Also informiere dich, welche*r der Kandidierenden am besten zu dir passt. Wichtig ist aber, dass du trotz der vielen Möglichkeiten nur eine Stimme auf dem großen Stimmzettel hast.

Zu guter Letzt findest du auf den Seiten der Uni auch die Kandidierenden, die du zum Beispiel in deinen Bereichsrat Wählen kannst.

Alle Kandidieren der Universitätswahlen

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Biologie

Chemie / Lebensmittelchemie

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Forstwissenschaften

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