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Geschäftsführer*in Hochschulpolitik

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Der*Die Geschäftsführer*in Hochschulpolitik leitet den Geschäftsbereich Hochschulpolitik und seine Referate. Er*Sie vertritt hochschulpolitische Beschlüsse des Studierendenrates nach außen und ist mit den hochschulpolitischen Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Universität vernetzt.

Der Aufgabenbereich umfasst dabei insbesondere:

• Tragen der Hauptverantwortlichkeit der Kontaktpflege zu relevanten Institutionen und Personen

• Stetiger Austausch mit dem Rektorat sowie Koordination des regelmäßigen Austausches (insbesondere der Turnusgespräche)

• Beiwohnen der Sitzung des Senats und Austausch mit den studentischen Senator*innen

• Koordination der Vertretung des StuRa als Mitglied im Landessprecher*innen-Rat der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (LSR) und dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften e. V. (fzs)

Geschäftsführer*innen können Aufwandsäntschädigungen erhalten oder beim Studierendenrat eine Einstellung nach Tarifvertrag der Länder (TVL Gruppe 5 / 1) beantragen.



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