Die Sprecher und Geschäftsführer der Studentenräte von HTW Dresden, EHS Dresden und TU Dresden verabschieden gemeinsam eine ablehnende Stellungnahme zur aktuellen Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes.
Im Besonderen werden folgende Punkte auf das Schärfste kritisiert:
- der neu eingerichtete „Hochschulrat“ (ein Aufsichts- und Kontrollgremium das zu ¾ aus Universitätsfremden bestehen soll) erhält - trotz geringem Bezug zu den Prozessen und Befindlichkeiten der Universität - weitreichende Kompetenzen (Bsp.: Vorschlag für Wahl des Rektors; Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfes etc.) – dieser Fremdeinfluss ist weitaus zu hoch angesetzt und entspricht in keinster Weise den, allmählich abgedroschenen, Phrasen über höhere Autonomie an sächsischen Hochschulen – Wir fordern eine Begrenzung der Befugnisse des Hochschulrates und eine größere Beteiligung universitärer und vor allem studentischer Vertreter an diesem Gremium.
- dem Rektor nebst Rektorat – im Minimalfall bestehend aus Rektor und Kanzler - fallen eine Fülle neuer weitreichender Kompetenzen zu, die unter anderem die Beschließung von Gebührenordnungen und die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen und zentraler Einrichtungen einschließen – besagter Kompetenzzuwachs ist für die Studierendenschaft nicht tragbar. – es wird gefordert, solch essentielle Beschlüsse und Ordnungen dem Senat zu unterstellen, da er DIE demokratischste Institution der Universität darstellt – es stellt sich sonst die Frage nach dem Verbleib basisdemokratischer Strukturen
- der Senat, als „Hochschulparlament“, verkommt nach neuer Gesetzesvorlage zu einem zahnlosen Tiger, der sich auf Stellungnahmen, Vorschläge und Empfehlungen beschränkt – mit diesem faktischen Machtverlust verlieren die Hochschulen ihre demokratischen Mitgestaltungskompetenzen – wir fordern: oben aufgeführte Befugnisse in den Senat zu transferieren und dieses Gremium drittelparitätisch zu besetzen (1/3 Studenten, 1/3 Mittelbau, 1/3 Professoren)
- die Evaluierung der Lehre muss sachsenweit standardisiert durchgeführt und veröffentlicht werden.
Universitäten, die – wie so oft von allen Seiten gefordert - nach ökonomischeren Gesichtspunkten geführt werden sollen, brauchen adäquate Leistungsbewertungssysteme, die sowohl Studierenden, zukünftigen Studierenden und auch der Leistungsbesoldung dienlich sind.
Im Rahmen unserer gemeinsamen Arbeit am sächsischen Hochschulgesetz unterstützen die Sprecher und Geschäftsführer für Hochschulpolitik der StuRä der HTW und TU Dresden eine Podiumsdiskussion mit Ministerin Stange, anderen sächsischen Parlamentariern, Studenten sowie Vertretern des Mittelbaus am 25. Juni 2007 um 17:00 Uhr im Hörsaalzentrum der TU Dresden. Eingeladen sind Studierende wie Nichtstudierende die sich für das Thema interessieren.