Offizieller Referentententwurf zum Sächsischen Hochschulgesetz enthält wenig Überraschendes.
Als in der vergangenen Woche, nach monatelanger Geheimniskrämerei, ein neuer Entwurf zum neuen Sächsischen Hochschulgesetz in die Öffentlichkeit sickerte, beeilte man sich im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die, vom Inhalt entsetzten, Studierendenvertreter zur Geduld zu mahnen und verwies auf einen – angeblich gänzlich anders gearteten – Referentenentwurf, der baldigst vorgestellt werden sollte.
Der nun offiziell präsentierte Entwurf ähnelte indes in bemerkenswerter Weise seinem Vorgänger vom 08.01.2008 und enthielt ganz und gar keine positiven Überraschungen. Zwar ist es nach wie vor eine, angesichts des besorgniserregenden Bundestrends, nicht zu unterschätzende Leistung die Studiengebührenfreiheit bis zum ersten berufsqualifzierenden Abschluss gewahrt zu haben, leider wird dies durch den Gebührenzwang für Fortbildung und nichtkonsekutiven Masterabschluss – oft genug die einzige Möglichkeit für Menschen aus sozial schwachen Verhältnissen ihre Situation zu verbessern – erheblich relativiert.
Die, von Studierendenvertretern seit langem geforderte, hochschulöffentliche Tagung des Senates stellt einen großen Schritt hin zu mehr Transparenz der Universitätsentscheidungen dar. Leider enden damit auch schon die wirklichen Fortschritte im Entwurf.
Die viel versprochene Stärkung von Lehrveranstaltungsevaluationen sowie derer Ergebnisse verliert sich im Vagen, der Hochschulsport verschwindet als zentrale Einrichtung und die Mitarbeiter der TU Dresden sollen ihren neuen Tarifpartner und Dienstherr in der Hochschule selbst finden.
Die Landesregierung ist offenbar von tiefreichender Skepsis gegenüber demokratischer Mitbestimmung und engagierten verantwortungsbewussten Studierenden und Mitarbeitern ergriffen. So sieht ihr Entwurf einen mit Kompetenzen und Pflichten überladenen Rektor – um all die ihm übertragenen Aufgaben adäquat erledigen zu können müsste es sich um einen Menschen mit chronischer Schlaflosigkeit und unermesslichen Zeit- und Energieresourcen handeln – vor.
Statt einem ausgewogenen Entscheidungsapparat – in dem alle maßgeblichen Gruppen einer Hochschule ihr Expertenwissen einzubringen und so zu schnellen sowie wohldurchdachten Entscheidungen zu gelangen vermögen – gibt es autoritäre, weitgehend unkontrollierte und begehrlichkeitsanfällige Strukturen.
Die zentralen Forderungen der Studierenden Sachsens wurden mitnichten aufgegriffen und die Landesregierung kann gewiss sein, dass diese sich eine derartige Missachtung ihrer berechtigten Einwände nicht gefallen lassen werden.