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Stellungnahme des Studentenrates der TU Dresden zum Referentenentwurf Sächsisches Hochschulgesetz mit Stand 29.01.2008

Der Studentenrat der TU Dresden (StuRa) möchte sich mit der angehängten Stellungnahme konstruktiv kritisch zum aktuellen Referentenentwurf Sächsisches Hochschulgesetz (Stand 29.01.2008) äußern.

Der den Studierenden vorgelegte Referentenentwurf erfüllt die Anforderungen, welche die Studierenden, vertreten durch die Studentenräte der Hochschulstandorte und die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften abermalig formuliert haben, leider in keiner Weise. Trotz wiederholt vehementer Forderungen, die Wünsche und Verbesserungsvorschläge der Studierenden in den Prozess der Gesetzesformulierung zu integrieren und zahlreicher Vertröstungen seitens der Landesregierung, ihre Forderungen seien so gut und umfangreich wie möglich eingearbeitet worden, zeichnet das uns vorliegende Papier eine gänzlich andere Realität. Die umfangreichen Neustrukturierungen auf beinahe jedweden Ebenen des Universitätsbetriebes wirken sich fast ausnahmslos zu Ungunsten studentischer Mitbestimmung und Barrierefreiheit im Studium aus, was uns veranlasst, den vorliegenden Entwurf in seiner momentanen Konzeption deutlich abzulehnen.

Im Folgenden (s. Anhang) wurden chronologisch Abschnitte und Paragraphen einzeln und vergleichend zur derzeitigen Gesetzgebung analysiert und kommentiert.