Änderungsantrag
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Ein Änderungsantrag verändert, verkürzt, ergänzt oder ersetzt komplett den Antragstext eines Antrages. Ein Änderungsantrag kann jederzeit vor Beschlussfassung über den ursprünglichen Antrag (meist während der Sitzung) beim Sitzungsvorstand oder dem*der Sitzungsleiter*in eingereicht werden. Ein Änderungsantrag muss die Antragsfrist also nicht erfüllen. Der Antragstext des Änderungsantrages sollte den Antragstext des ursprünglichen Antrages referenzieren. Dafür eignen sich Phrasen wie:
- „Ersetze [in …] … durch …“
- „Ergänze [in …] …“
- „Streiche [in …] …“
- „Ersetze den kompletten Antragstext durch …“
Ein Änderungsantrag kann, muss aber nicht, (kurz) begründet werden. Ein Änderungsantrag kann auch mit einem kurzen Titel benannt werden.
Ein Änderungsantrag soll in irgendeiner schriftlichen/textuellen Form beim Sitzungsvorstand oder dem*der Sitzungsleiter*in eingereicht werden. Dies kann eine E-Mail, auf einem (handschriftlichen) Stück Papier (bei Präsenz-Sitzungen) oder in den Geteilten Notizen (bei Online-Sitzungen) sein. Mündliche Änderungsanträge führen oft zu Verwirrung und Missverständnis und sind anfälliger dafür übersehen zu werden.
Änderungsanträge können von dem*der Antragsteller*in des ursprünglichen Antrages auch ohne Beschlussfassung bzw. Abstimmung übernommen werden. Der Änderungsantrag wird also entweder von dem*der Antragsteller*in des ursprünglichen Antrages direkt übernommen, oder an das Plenum zur Abstimmung übergeben.