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Nach Protesten von rund 6000 Studierenden verabschiedet die Regierungskoalition das umstrittene Hochschulgesetz im Eilverfahren. Die Dresdner Studierendenvertretungen sprechen von einer Autokratisierung der Hochschulen und kündigen rechtliche Schritte an.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht der Studentenrat der TU Dresden seine Klagen gegen die Dresdner Zweitwohnungssteuer bestätigt und geht von einem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht aus. Zudem unterstützt er eine Musterklage für finanzschwache Studierende.
In der ersten öffentlichen Ausschussanhörung zum umstrittenen Hochschulgesetzesentwurf kritisierten studentische Vertreter vor allem die Ökonomisierung der Hochschulen. Dabei fanden sie breite Unterstützung aus Parlament, Hochschulen und Gewerkschaften.
Der Studentenrat der TU Dresden begrüßt die 160 Millionen Euro der Landesexzellenzinitiative für Sachsens Universitätsstandorte, kritisiert aber, dass nur technische und naturwissenschaftliche Projekte förderfähig waren. Zudem fordert er das Ende der Unterfinanzierung der Hochschulen.
Der Studentenrat der TU Dresden unterstützt eine Umfrage der gewerkschaftlichen Hochschulgruppe zu den Arbeitsbedingungen der über 3.500 studentischen Hilfskräfte an der Universität. Er ruft alle studentischen Beschäftigten auf, an der Befragung teilzunehmen.
Am 9. Juli 2008 übergeben die sächsischen Studierenden eine Petition mit tausenden Unterschriften dem Landtagspräsidenten. Die Hauptforderungen der Petition sind die Sicherung studentischer Mitbestimmung und die tarifliche Bindung der universitären Mitarbeiter.