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Rückerstattung des Semestertickets

Das Semesterticket (Deutschlandticket und Fahrradverleihsystem Nextbike) ist ein Solidarticket. Entsprechend ist eine Rückerstattung nur in definierten Ausnahmefällen möglich. Das Semesterticket wird monatsweise erstattet.

Rückerstattungsgründe

In folgenden Fällen ist eine Rückerstattung möglich:

  • Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem der gültigen Merkzeichen aG, Bl, TBl, H
  • Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem der gültigen Merkzeichen G, GI jeweils mit gültiger Wertmarke
  • Ableistung eines studienbezogenen Praktikums oder einer sonstigen studienbedingten Anstellung außerhalb des Verbundsgebietes des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
  • Erstellung einer Diplomarbeit bzw. sonstigen Abschlussarbeit studienbedingt außerhalb des VVO-Verbundgebietes
  • nachträgliche Beurlaubung
  • Promotion außerhalb des VVO-Verbundgebietes
  • studienbedingter Auslandsaufenthalt ohne Beurlaubung
  • Im- oder Exmatrikulation im laufenden Semester
  • Doppelter Bezug des Semesterticketvertrags bzw. Teile davon durch Immatrikulation an einer anderen Hochschule, die am Semesterticketvertrag teilnimmt
  • Verlust der Erlaubnis für führen eines Fahrrades

In allen anderen Fällen, wie zum Beispiel der Besitz einer Bahncard 100 ist KEINE Rückerstattung möglich.

Hinweis:

Nur volle Monate werden erstattet, eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich!
Antragsfrist für eine Rückerstattung bei Immatrikulation im laufenden Semester: 6 Wochen nach Immatrikulation

Antragsfrist für alle anderen Gründe: bis maximal 6 Tage nach Eintritt des Rückerstattungsgrundes.

Wie stelle ich einen Rückerstattungsantrag

  1. Prüfe, ob einer der oben genannten Gründe auf dich zu treffen.

  2. Rückerstattungsantrag leserlich ausfüllen und unterschreiben. Hier findest du das entsprechende PDF

  3. Suche die notwendigen Nachweise heraus.

    • Anträge sollten auch gestellt werden, wenn ihr die Nachweise noch nicht habt!
    • Welche Nachweise für euren Erstattungsgrund notwendig sind, findet ihr unten.
  4. Schicke den Rückerstattungsantrag mit den Nachweisen rechtzeitig vor Eintritt des Rückerstattungsgrundes an uns.

  5. Reiche gegebenfalls fehlende Nachweise schnellstmöglich nach.

Nachdem wir deinen Antrag erhalten haben, bearbeiten ihn und melden uns, falls wir noch weitere Unterlagen benötigen.

Bitte beachte, dass Anträge für jedes Semester einzeln zu stellen sind. Betrifft dein Erstattungsgrund sowohl das Wintersemester, als auch das Sommersemester, musst du zwei Anträge stellen.

Hinweis:

Die elektronische Sperrung des Semestertickets nach Eingang des Antrages im StuRa nimmt die Entscheidung, ob erstattet wird, nicht vorweg!

Die Bearbeitungszeit kann bis zu acht Wochen betragen!

Wenn dein Antrag vollständig ist und genehmigt wird, erhältst du einige Wochen später von uns (ohne weiteren Bescheid) das Geld auf dein Konto überwiesen.

Falls wir der Meinung sind, dass eine Rückerstattung nicht möglich ist, erhältst du einen Ablehnungsbescheid per Post oder E-Mail.

Falls du weitere Fragen zum Ablauf der Rückerstattung hast, wende dich dafür an das Service-Büro.

Bei allgemeinen Anregungen und für Verbesserungswünsche wende dich an unser Referat Mobilität.

FAQ

Nachweise für Erstattungsgründe

Im folgenden haben wir dir für jeden Erstattungsgrund kurz aufgeschrieben, welche Nachweise notwendig sind.