Teilzeitstudiums

 

Wozu Teilzeitstudium


Studierende sind als Statusgruppe nicht homogen, sondern in ihren Lebensrealitäten durchaus sehr unterschiedlich. Ein Vollzeitstudium mit 40 Wochenstunden ist nicht für alle oder in allen Lebenssituationen machbar. Viele Studierende reduzieren schon jetzt einfach ihre Studienlast dadurch, dass sie bspw. Prüfungen schieben. Dies ist jedoch entgegen des eigentlichen Studienablaufplans.
Um die Studienlast stukturiert zu senken und auch die Regelstudienzeit entsprechend anzupassen, gibt es das Konzept der Teilzeitstudiengänge. Dabei werden die Studienleistungen auf mehr Semester als im Vollzeitstudium aufgeteilt und entsprechend auch die Regelstudienzeit angepasst.
Somit können Studierende ihre Zeit besser einteilen. Vom Teilzeitstudium profitieren beispielsweise

  • studentische Eltern
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
  • Studierende, die ihr Studium mit Arbeit finanzieren müssen
  • Studierende, die Angehörige pflegen müssen

 

Formen von Teilzeitstudium


Es gibt formal geregelte Teilzeitstudiengänge. Diese haben feste Studienablaufpläne und Studiendauern. Beispiele an der TU Dresden sind dafür das Fernstudium im Maschinenbau oder Bauingenieurwesen.

Weiter verbreitet ist das individuelle Teilzeitstudium. Dabei wird mit jeder einzelnen Person ein individueller Studienablaufplan vereinbart und die Regelstudienzeit entsprechend angepasst. Dafür hat die TU Dresden eine allgemeine Teilzeitstudienordnung, die die entsprechenden Rahmenbedingungen regelt.

Für viele Studierende ist außerdem ein informelles Teilzeitstudium gelebte Realität. Dabei wird formal ein Vollzeitstudium studiert, aber nicht alle im Semester vorgesehen Prüfungsleistungen werden abgelegt. Grund dafür kann sein, dass in den Studiengängen keine Teilzeitmöglichkeit vorgesehen ist, die Studienfinazierung sonst nicht gesichert werden kann oder wenn beispielsweise durch die Studierenden 2/3 der im Vollzeitstudium vorgesehen Leistungen erbrachtet werden, was nicht in ein "normales" Teilzeitstudium passt. Dabei ist wichtig zu beachten, die Regelstudienzeit nicht zu sehr zu überschreiten oder mit anderen Regelungen von Hochschulen oder Ländern zu kollidieren.


Verteilung von Modulen/Veranstaltungen


An vielen Stellen gibt es Falschannahmen, was die Leistungen und deren Verteilung angeht. Oft denken Menschen, dass ein Teilzeitstudium mit Teilzeitarbeit vergleichbar ist und Studierende beispielsweise nur vormittags an der Hochschule sind oder nur an 3 Tagen in der Woche.
Tatsächlich geht es in dem Konzept Teilzeitstudium nur darum, die Studienlast zu reduzieren. Es spricht nichts dagegen zum Beispiel ein Blockpraktikum einzuplanen. Die Betreuung für ein Kind für eine Woche Exkursion kann organisiert werden, auch wenn ein Vollzeitstudium auf Grund der Mehrbelastung nicht möglich ist. Für Studierende mit einer chronischer Erkankung oder einer Behinderung kann auch eine Kombination mit dem Nachteilsausgleich hilfreich sein, um ein erfolgreiches Teilzeitstudium zu ermöglichen.

 

Regelung an der TU



Vorraussetzungen

 

1. Die Studienordnung muss ein Teilzeitstudium vorsehen.
Dabei kann es schon entsprechende Teilzeitstudienpläne in den Studienordnungen geben oder es wird ein individueller Studienablaufplan erarbeitet.
    
2. Es ist keine Angabe von Gründen notwendig.
Wenn ein Studiengang eine Teilzeitmöglichkeit anbietet, kann jede*r Studierende ins Teilzeitstudium wechseln. Der entsprechende Antrag ist bei Immatrikulationsamt bzw. dem International Office zu stellen. Vorher ist ein Gespräch mit der zuständigen Studienberatung auf jeden Fall sinnvoll, um über den Studienablaufplan zu reden.
Bei der Antragstellung ist keine Begründung notwenig, warum ein Wechsel ins Teilzeitstudium beantragt wird.

3. Ausschlusskriterien
Ein Antrag auf Teilzeitstudium kann abgelehnt werden, wenn ein Wechsel zum beantragten Semester auf Grund des Studienablaufes nicht möglich ist oder der entsprechende Studiengang eingestellt wurde.
Teilzeit- und Parallelstudium schließen sich gegenseitig aus.
 

50 % der Leistungen

Das Teilzeitstudium beträgt 50 % des nach der Studien- und Prüfungsordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs pro Studienjahr (Teilzeitfaktor ½). Ein Fachsemester im Vollzeitstudium entspricht damit zwei Fachsemestern im Teilzeitstudium.

Wie die Aufteilung der Studienleistungen aussieht, regelt der entsprechende Studienablaufplan. Dabeit ist es gut, sich an den ECTS-Punkten der Module zu orientieren. Wenn eine 50 %-Aufteilung auf Grund der Modulstruktur nicht möglich ist, wurde bei Einführung der Teilzeitordnung an der TU Dresden die Möglichkeit eingeräumt, leicht davon abzuweichen. Dies ist aber leider nirgendwo aufgeschrieben (außer in StuRa-Unterlagen). An sich sollten aber da die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gelten.
Eventuelle Abweichungen in der Reihenfolge der abgelegten Module sind mit der Studienberatung bzw. dem Prügungsausschuss zu klären. Besonders bei nicht individuell erstellen Studienablaufplänen kann dies hilfreich sein.

Wenn Studierende in mehr als einem Semester "wesentlich" mehr als die vorgesehenen Leistungen erbringen, wird der*die Studierende wieder ins Vollzeitstudium übertragen und die entsprechenden Semester werden in "Vollsemester" umgerechnet. Ob "zu viele" Leistungen abgelegt werden, stellt der Prüfungsausschuss fest. Daher ist es wichtig, dass Prüfungsausschüsse bei dem Thema gut geschult und auch sensibel gegenüber den studentischen Lebenssituationen sind.


Verlängerung von Fristen


Das Teilzeitstudium verdoppelt die Regelstudienzeit. Aus deinem Bachelor mit 6 Semestern werden in Teilzeit 12 Semester. Wenn eine Person während des Studiums vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium wechselt, werden die schon vergangenen Semester entsprechend angerechnet. Es erfolgt eine Höherstufung der Fachsemester.
Bei einem Wechsel zurück, erfolgt eine ensprechende Rückstufung.

Im Teilzeitstudium verdoppeln sich auch die Fristen für das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussarbeit und Freiversuchsregelungen, falls im Studiengang vorgesehen.

Gleich bleibt allerdings die Zeit ab der Langzeitstudiengebühren fällig werden. Auch Bearbeitungszeiten von Studien- und Prüfungsleistungen bleiben unverändert. Daher sind besonders bei Vollzeitpraktika oder Abschlussarbeiten noch einmal gesonderte Absprachen mit den Studiengangsverantwortlichen erforderlich.