Vorläufige Einigung mit der VG Wort unterschrieben
Der Studentenrat der Technischen Universität Dresden zeigt sich erfreut über die Einigung der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zur neunmonatigen Weiterführung der bisherigen Pauschalvergütung.
„Der erwartete Super-GAU, welcher mit dem Ende der Pauschalvergütung an den Hochschulen Einzug gehalten hätte, wurde von Seiten der Verantwortlichen für neun Monate ausgesetzt. Für die Lehre ist dies jedoch nur ein Teilerfolg, da die Zukunft des Umgangs mit digitalem Unterrichtsmaterial ungewiss bleibt.“, erklärt Matthias Lüth, Referent des StuRa TU Dresden.
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2013 zur Auslegung des Urheberrechts an Hochschulen sind die Kultusministerkonferenz und die VG Wort aufgefordert, sich auf einen Rahmenvertrag zur Verwendung von digitalen Lehrmaterialien zu verständigen. Nachdem der im Sommer verhandelte Vertragsentwurf von den Ländern bereits angenommen worden war, haben die meisten Hochschulen diesen auf Grund der Undurchführbarkeit richtigerweise nicht unterschrieben. Der verhandelte Vertragsentwurf sieht eine Einzelvergütung pro digital zur Verfügung gestelltem Werk pro Studenten und Semester vor. Gegenüber dem zur Zeit verwendeten Modell der Pauschalvergütung entsteht ein erheblicher Mehraufwand in der Verwaltung, wie ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück vor zwei Jahren zeigte. Im Rahmen des Pilotprojektes wurde bei höheren Kosten weniger Material für die Lehre über digitale Plattformen bereitgestellt. Entweder wurde die Lehre ohne externe Quellen durchgeführt oder Studenten mussten wie vor 20 Jahren Kopien aus dem Semesterapparat in der Bibliothek anfertigen.
Die gewonnene Zeit sollte dafür genutzt werden, einen neuen Rahmenvertrag unter Beteiligung aller Betroffenen auszuhandeln.
„Die Lösung der Einzelabrechnungen ist von Seiten der Lehrenden und der Studenten nicht tragbar. Wir als Studentenvertretung möchten bei der Erarbeitung dieser Lösung beteiligt werden und diese in den nächsten Monaten kritisch begleiten. Die Bereitstellung von digitalen Inhalten ist für die heutige Hochschullandschaft unbedingt notwendig und sollte im Interesse aller sein.“, so Marius Walther, Geschäftsführer Öffentlichkeitsarbeit des StuRa TU Dresden.
Darüber hinaus begrüßt der StuRa TU Dresden Anreize und Informationskampagnen, die Autoren wissenschaftlicher Werke dazu animieren, den freien Zugang zu ihren Werken durch Open Access zu ermöglichen. Durch die konsequente Umsetzung von Open Access treten die Probleme mit dem Urheberrecht bei der Verwendung von wissenschaftlichen Publikationen im Hochschulwesen nicht mehr auf.