Anträge können von verschiedenen Stellen im StuRa behandelt werden. Auf dieser Seite ist aufgelistet, welches Gremium welche Art von Antrag behandeln kann, darf, und möchte. Wenn mehrere Stellen einen Antrag behandeln dürfen, kann sich auch explizit eines der Gremien gewünscht werden. Das ist zum Beispiel bei eingeschränkter zeitlicher Verfügbarkeit empfehlenswert. Empfohlen werden aber (bei nicht zu umfassenden Anträgen) die Ausschüsse des Plenums, wie den Förderausschuss oder die GF-Sitzung zu nutzen. Lasst euch unbedingt in einer (Finanz-)Beratung dazu informieren.
Das StuRa-Plenum ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Hier treffen sich Vertretungen aus den Fachschaften und diskutieren und beschließen Anträge. Vom StuRa können alle Arten von Anträgen behandelt werden und werden dabei direkt nach Beschlussfassung wirksam.
Finanzanträge, die im Plenum behandelt werden sollen, bitte an finanzantrag@stura.tu-dresden.de. Verweist dabei bitte darauf, dass der Finanzantrag spezifisch im Plenum behandelt werden soll.
Alle Anträge für das Plenum müssen fristgerecht bis 16:00 Uhr am Montag vor der Plenums-Sitzung beim Sitzungsvorstand eingereicht sein. Ein dringender Antrag kann auch nach der Frist als Initiativantrag (INI) gestellt werden.
Es wird nicht empfehlen, Anträge zur Anerkennung als Härtefall oder Semesterticketrückerstattungen im Plenum behandeln zu lassen.
Der Förderausschuss ist für die Projektförderung des StuRa verantwortlich. Es handelt sich um einen ständigen Ausschuss des StuRa-Plenums mit bis zu 7 Mitgliedern, welcher auf seinen Sitzungen über finanzielle Förderung studentischer Projekte und Anerkennungen von Hochschulgruppen beratät. Der Förderausschuss tagt meist wöchentlich und/oder wenn Anträge eingehen.
Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte des StuRa. Sie wird direkt vom Plenum gewählt und besteht aus bis zu 6 Geschäftsführer*innen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich leiten. Sie setzt die Beschlüsse des StuRa um und koordiniert die Arbeit der verschiedenen Referate. Außerdem vertritt sie den StuRa nach außen, beispielsweise gegenüber der Universitätsleitung oder den Medien.
Die Geschäftsführung trifft sich wöchentlich auf Sitzungen. Auf diesen können, innerhalb ihrer Aufgaben, Beschlüsse behandelt werden. Dazu zählen unter anderem ordentliche Anträge, interne Finanzanträge, die Änderung von Fachschaftsordnungen und nicht aufschiebbare Beschlüsse des Plenum. Externe Finanzanträge können hier nicht behandelt werden. Anträge werden erst wirksam, wenn das Protokoll der Sitzung der Geschäftsführung im Plenum beschlossen wurde.
Der Sitzungsvorstand ist in seinen Funktionen Organisator, Leitung und Protokollführung der Plenumssitzungen.
Hier aufgeführt ist der Sitzungsvorstand aber als honorable mention durch die Benennung als reguläres drittes beschlussfassendes Organ der Studierendenschaft. Hier werden aber auch nur Beschlüsse gefasst, welche in den Aufgabenbereich des Sitzungsvorstandes fallen. Eine Sitzung des Sitzungsvorstandes gab es lange nicht, ist aber grundsätzlich möglich.
Die allgemeine Form von Anträgen und nützliche Infos, die auf die meisten Anträge zutreffen findest du auf der Seite: Allgemeine Infos und Form von Anträgen.
Um die Erstellung für dich leichter und die Arbeit mit den Anträgen für die Bearbeitenden angenehmer zu machen, wird empfohlen diese Infos in Kombination mit der spezifischen Antragsseite zu nutzen. Für Härtefallanträge und Anträge auf Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags genügen die jeweiligen Informationsseiten.
Studierende in besonderer sozialer Notlage können eine Anerkennung als sogenannter „Härtefall“ beantragen. Der StuRa gewährt in diesem Fall eine aus den studentischen Beiträgen für die Studierendenschaft finanzierte Beihilfe in Höhe des Semesterbeitrages, um die Studierenden zu unterstützen.
Wenn du studienbedingt nicht in Dresden bist - z.B. wegen eines Auslandssemesters - kannst du den für diesen Zeitraum den anteiligen Beitrag des Semesterbeitrages für das Semesterticket erstattet bekommen.
Wenn du Geld vom StuRa beantragen möchtest - z. B. um ein politisches, kulturelles oder sportliches Projekt zu finanzieren - musst du einen Finanzantrag vorbereiten und einreichen. Bei der Vorbereitung unterstützt dich die Finanzberatung. Du solltest unbedingt eine Sprechstunde wahrnehmen, damit Fehler früh auffallen.
Melde dich zum Einreichen dann möglichst frühzeitig per E-Mail beim Förderausschuss oder dem Sitzungsvorstand.
Wenn du deine Gruppe als Hochschulgruppe durch den StuRa anerkennen lassen möchtet (z.B. um den Materialverleih zu nutzen), musst du dies beim StuRa beantragen. Über diesen Antrag entscheidet der Förderausschuss oder das Plenum. Die Anerkennung muss jährlich zum neuen Wirtschaftsjahr (März/April) wieder beantragt werden.
Du möchtest dich gerne Im StuRa oder in Gremien der Universität engagieren?
Dann schau gerne bei unseren Referaten oder Ausschreibungen vorbei. Neben diesen internen Posten des StuRa gibt es auch zahlreiche Gremien und Kommissionen, in welche wir studentische Mitglieder entsenden können.
Bei Fragen zu inhaltlichen Punkten der verschiedenen Posten und deren Aufgaben meldet euch gerne beim entsprechenden Fachreferat. Es empfiehlt sich schon einmal mit dem entsprechendem Referat oder anderen Mitgliedern in den Gremien geredet zu haben. Bei Fragen zum Wahl- und Entsendungsablauf wendet euch gerne an den Sitzungsvorstand
Falls dein Antrag in der Form nicht zu den bis jetzt Aufgezählten passt, dann sollte dieser wahrscheinlich als einfacher Antrag im Plenum behandelt. Dazu gehören z. B. Stellungnahmen, Ordnungsänderungen der Ordnungen des Studierendenrats und der Wirtschaftsplan, aber auch viele andere.
Den Antrag schickst du per E-Mail an den Sitzungsvorstand. Der E-Mail-Text muss – entsprechend gekennzeichnet – mindestens folgendes enthalten:
Vor- und Nachname des Antragstellers/der Antragstellerin
Antragstitel
Antragstext
Begründung
Anhänge bitte nur verwenden wenn nötig.
Alle Anträge an das Plenum müssen fristgerecht bis 16:00 Uhr am Montag vor der Plenums-Sitzung beim Sitzungsvorstand eingereicht sein.
Ein dringender Antrag kann auch nach der Frist als Initativantrag gestellt werden.
Alle Anträge für die offene Plenums-Sitzung werden in den Sitzungsunterlagen und später in den Protokollen veröffentlicht.
Neben den aufgeführten Anträgen gibt es auch noch folgende Anträge. Sie sind hier gesondert gelistet, da es sich um Anträge zu Anträgen handelt oder um Anträge, die den Ablauf von Sitzungen beeinflussen.
Falls du mit deinem Anliegen hiermit noch nicht weißt, an welche Stelle du dich melden sollst, dann wende dich gerne an eine Person deines Vertrauens und/oder: