Allgemeine Infos und Form von Anträgen
Folgende 4 Angaben müssen im E-Mail Text – entsprechend gekennzeichnet – enthalten sein:
Überschrift des Antrags
- sollte die wichtigsten Schlagwörter enthalten, bzw.
- sollte so formuliert sein, dass der Antrag auch noch in vielen Jahren gefunden werden kann
Vollständiger Vor- und Nachname des*der Studierenden, welche*r den Antrag einreicht und verteidigt
- Es soll nur ein*e Antragsteller*in benannt werden. Der*Die Sitzungsleiter*in behält sich vor nur dem*der erstgenannten Antragsteller*in die Antragsteller*innen-Rechte zu erteilen.
- Gruppen, Institutionen, Körperschaften, Gremien dürfen (aus rein formaler Sicht) keine Antragsteller*innen sein.
- Der*Die Antragsteller*in kann sich vertreten lassen.
Der Antragstext legt fest, was der StuRa umsetzen soll bzw. im StuRa umgesetzt werden soll und gegebenfalls unter welchen Bedingungen dies geschieht.
- möglichst kurz und knapp, verständlich und klar formulieren:
- einfache Sätze
- im Präsens
- einen normativen, deklarativen Sprachstil verwenden
- Wenn es zum Thema passt, können definierte Fachbegriffe genutzt werden. Fachbegriffe sollten anschließend in der Begründung kurz erläutert werden.
- Es ist die jeweils unterschiedlich stark bindende Bedeutung der Verben „können“, „sollen“ und „müssen“ zu beachten.
- Wenn Ungenauigkeiten in der Auslegung des Antragstextes vermieden werden sollen, dann muss der Antragstext allerdings gegebenfalls etwas ausführlicher ausfallen.
- keine Abkürzungen
- keine Symbole, möglich sind aber €, %, §
- mit in den Antragstext können gehören: Befristungen, Bedingungen („Wenn ..., dann .. “), Festlegungen von Verantwortlichkeiten
- nicht in den Antragstext gehören: Gründe warum etwas getan wird, Einzelheiten wie eine Veranstaltung durchgeführt wird, Kontaktmöglichkeiten, Dinge die nicht mit Gewissheit festgelegt werden können oder nicht mit Gewissheit festgelegt werden sollen, Beispiele
Eine Begründung hilft den Abstimmenden die Intention, Nutzen und Mehrewert des Antrags zu verstehen. Inhaltlich kann das bedeuten:
- Warum sollte diesem Antrag zugestimmt werden? bzw. Warum ist dieser Antrag notwendig?
- Erläuterungen zum Antragstext
- Auslegungen des Antragstextes; Anwendungsfälle des Antragstextes
- Was würde geschehen, wenn der Antrag angenommen wird?
- nicht wichtige Einzelheiten, wie etwas umgesetzt werden soll
- wenn gewünscht: Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen
Außerdem zu beachten:
Anhänge bitte nur verwenden, wenn es nötig ist.
Unterlagen (zum Beispiel mehrere Seiten langer Antragstext, Text einer neugeschriebenen Ordnung, mehrere Seiten lange Begründung, ausgefüllte Formulare, Kalkulationen, eingeholte Angebotsbelege) sollen als Anhang in die E-Mail.
Zu beachten:
- PDF-Format
- Bennenung von Dateien
- alle Dateien knapp und vor allem aussagekräftig bennen
- es empfielt sich die Sortierung der Dateien durch Nummerierung und/oder Auflistung bei der Einreichung per Mail
- keine Sonder- und Leerzeichen
- zip-Archive sind möglich
- besonders große Dateien können auch per Cloudstore der TU Dresden geteilt werden
Bei mehreren Anträgen zu unterschiedlichen Gegenstandspunkten sollen diese auch durch seperate E-Mails eingereicht werden.
Wenn ein Antrag in der geschlossenen Sitzung des Plenums behandelt werden soll, ist dies besonders gekennzeichnet im E-Mail-Text zu nennen.
- Der*Die Antragsteller*in hat das Recht zuerst zu seinem*ihren Antrag zu sprechen (um ihn vorzustellen), und abweichend von der Redeliste auf Fragen zu antworten. (Antragsteller*innen-Rederecht)
- Der*Die Antragsteller*in kann entscheiden, dass ein Änderungsantrag zu seinem*ihren Antrag gleich übernommen wird. So entfällt die Beschlussfassung bzw. Abstimmung über den Änderungsantrag. Die Übernahme eines Änderunngsantrages hat den gleichen Effekt, wie wenn der Änderungsantrag normal in der Beschlussfassung bzw. Abstimmung angenommen wird.
- Anwendungshinweis: Der*Die Antragsteller*in kann sowohl fremde als auch eigene Änderungsanträge übernehmen. Durch die Übernahme von eigenen Änderungsanträgen, kann der Antragstext noch bis zur finalen Beschlussfassung selbst geändert werden.
- Der*Die Antragsteller*in kann seinen*ihren Antrag jederzeit zurückziehen. Das heißt explizit auch mit schon übernommenen oder angenommenen Änderungsanträgen.
- Wenn der Antrag zur geschlossenen Sitzung eingereicht wird, dann ist der*die Antragsteller*in für die Dauer der Behandlung seines*ihres Antrages automatisch zur geschlossenen Sitzung zugelassen. (Es bedarf also nicht noch eines GO-Antrages auf Zulassung des*der Antragssteller*in zur geschlossenen Sitzung.)
Der*Die Sitzungsleiter*in behält sich vor die Antragsteller*innen-Rechte nur genau einer Person zu erteilen – meist dem*der erstgenannten Antragsteller*in.
Wenn sich der*die ursprüngliche Antragsteller*in von einer anderen Person vertreten lassen will, muss der*die ursprüngliche Antragsteller*in selbst formlos per Email an den Sitzungsvorstand den Vor- und Nachnamen der sie*ihn vertretenden Personen benennen (empfohlene Vorgehensweise). Sonst muss die vertretende Person vor der Sitzung eine unterschriebene Vollmacht des ursprünglichen Antragstellers/der ursprünglichen Antragstellerin gegenüber dem Sitzungsvorstand vorlegen.
Alle Rechte des*der ursprünglichen Antragssteller*in werden dann stattdessen der vertretenden Person erteilt.
Ein Antrag kann in gleicher Weise auch für mehrere oder alle weiteren Sitzungen ganz von einer anderen Person übernommen werden.
Student parliament meeting board
Applications and motions for the student parliament meetings are to be submitted to the meeting board. What deadline has to be followed can be found on the page for Application Deadline.
Contact: sitzungsvorstand.stura@tu-dresden.de