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Die Klagen laufen weiter

Die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer in Dresden ist weiterhin nicht entschieden

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen Revisionsantrag der Stadt Rostock betreffend erklärt der Studentenrat der TU Dresden:

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in der gestrigen Entscheidung festgestellt hat, dass Studierende als Gruppe nicht per se wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgenommen werden können, stützt das Urteil die Dresdner Studierenden. So spielt die Art der Erstwohnung weiterhin eine Rolle bei der rechtlichen Bewertung, wenn sie durch die Satzung definiert ist.

Ulrich Rückmann, Projektleiter Zweitwohnungssteuer im Studierendenrat, dazu:

„Das Verwaltungsgericht Dresden wird zu klären haben, ob die Dresdner Satzung zur Zweitwohnungssteuer die Erstwohnung genauer definiert und einschränkt oder nicht. Der Studierendenrat geht jedoch von einem Erfolg aus, denn die Dresdner Satzung kann die rechtlichen Bedenken nicht ausräumen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat weiterhin auf Einzelfälle verwiesen, in denen unzulängliche Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuer ausgeglichen werden könnte. Die Stadt Dresden war bisher der Auffassung, dass dieser Erlass nicht notwendig wäre und lehnte daher in der Regel diese Anträge ab. Der Studentenrat unterstützt daher eine Musterklage gegen diese Praxis.

„Die Auffassung der Stadt Dresden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Studierenden komplett auszublenden ist damit vom Tisch. Sie muss nun umdenken und den Studierenden in diesen Punkt stark entgegenkommen“, so Rückmann weiter.