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Endlich angstfrei durch die Prüfungszeit!

StuRa fordert unbegrenzte Versuchsanzahl für alle Prüfungsleistungen

Fast alle deutschen Hochschulen begrenzen die Anzahl der Versuche um eine Prüfung zu absolvieren. Bei Überschreitung folgt für Betroffene die Zwangsexmatrikulation, verbunden mit einem deutschlandweiten Immatrikulationsverbot für den jeweiligen Studiengang. An allen Hochschulen außer einer: Die Universität Bielefeld begrenzt seit über 10 Jahren die Versuchsanzahl nicht mehr – und das mit Erfolg! Die durchschnittliche Studiendauer und die Zahl der wiederholten Prüfungen hat sich nicht geändert, die Studierenden hingegen sind deutlich zufriedener.

In letzter Zeit klagen Studierende der TU Dresden immer öfter über steigenden Prüfungsstress oder gar Prüfungsangst. „Denn an unserer Universität müssen alle Prüfungen nach maximal drei Versuchen bestanden werden. Spielraum für Fehler existiert da kaum. So entstehen ein enormer Leistungsdruck und Versagensängste“, erklärt Fabian Köhler, Geschäftsführer Lehre und Studium.

Der StuRa setzt sich daher nun für eine Reform der bisherigen Regelung ein. Die soll dabei nach Ansicht der Studierendenvertretung sowohl bestandene als auch nicht bestandene Prüfungsleistungen betreffen.

„Bisher wird durch den künstlich erzeugten Druck nicht vorrangig das Verständnis des Lehrstoffs getestet, sondern die psychische Stressresistenz überprüft und Bulimie-Lernen gefördert“, meint Paul Senf vom Referat Lehre und Studium des StuRa. Die Möglichkeit auch bestandene Prüfungen unbegrenzt zu wiederholen, lege den Fokus der Prüfungen wieder auf die fachlichen Kompetenzen.

„Studierende hätten nicht nur Anreiz, sich individuell zu verbessern. Noten würden endlich wieder mehr die tatsächlich erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen widerspiegeln. Eine Umsetzung des Bielefelder Modells in Sachsen ist also nicht nur im Sinne der Studierenden, sondern auch der Hochschule und der Wirtschaft“, so Senf weiter.

Die bisherige Regelung hat sich die TU Dresden nicht selbst auferlegt. Sie stammt aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz.

„Ein Alleingang der TU wird daher vermutlich schwierig“, erläutert Matthias Lüth, Referent Lehre und Studium. „Häufig werden gestiegene Prüfungslast und -stress als direkte Folge der europäischen Bologna-Reform gesehen. Tatsächlich ist dies nur einer der vielen Umsetzungsfehler, die von Bundesländern und Hochschulen gemacht wurden. Die gute Nachricht: diese lassen sich mit einer Gesetzesnovelle recht einfach korrigieren.“