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Gegen die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes kündigen die Studentenräte von TU und HTW Dresden neue Wege an. Ihr Konzept für ein gerechtes Hochschulgesetz wollen sie am 23. April 2008 auf einer gemeinsamen Vollversammlung vorstellen.
Der Studentenrat der TU Dresden lehnt den Referentenentwurf zum Sächsischen Hochschulgesetz ab, weil er studentische Mitbestimmung und Barrierefreiheit im Studium weitgehend ignoriert. Die Stellungnahme analysiert den Entwurf Paragraph für Paragraph.
Der offizielle Referentenentwurf zum Sächsischen Hochschulgesetz enttäuscht die Studierendenvertreter, da er seinem Vorgänger stark ähnelt. Positiv gewertet werden lediglich die Gebührenfreiheit bis zum ersten Abschluss und die hochschulöffentliche Senatstagung.
Die Studierendenvertretungen der TU Dresden und der HTW Dresden kritisieren den Entwurf des sächsischen Hochschulgesetzes. Statt der versprochenen Stärkung der Mitbestimmung degradiert er Studierende zu Entscheidungsempfängern und überfrachtet die Universitätsleitungen.
Nach der Großdemonstration rufen die Studentenräte von TU und HTW Dresden am 22. Januar 2008 zu einer Sonnenbrillenaktion auf. Damit signalisieren sie, dass sie sich von unkonkreten Zugeständnissen der Landesregierung nicht beruhigen lassen.
Zum Schnupperstudium im Januar 2008 wirbt der Studentenrat der TU Dresden bei Studienanfängerinnen und -anfängern für Gremientätigkeit. An der Universität, anders als an der Schule, gestalten Studierende aktiv Lehre und Entwicklung mit.